Getötete Katze
Freispruch im Prozess "Schmotzer" empört ganz Österreich
Der rechtskräftige Freispruch von vier Jugendlichen, die in Tirol eine Katze töteten, den Vorfall lachend filmten und das Video im Internet veröffentlichten, wirft beim Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria viele Fragen auf. Besonders dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch sofort akzeptierte und auf ein Rechtsmittel verzichtete, ist für den Verein nicht nachvollziehbar.
Grund für den Freispruch sei, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte, ob die Katze nach dem Bolzenschuss noch lebte oder noch Schmerzen empfand, als sie mit einer Schaufel geschlagen und ihr die Kehle aufgeschnitten wurde.
Der Verein hat sich an die Generalprokuratur und Richtervereinigung gewandt. Der OGH solle den Fall auf einen Rechtsfehler prüfen. Sollte dieser feststellen, dass das Urteil einen entscheidungsrelevanten Rechtsfehler aufweist, würde dadurch der Freispruch aufgehoben werden. Danach müsste das Gericht unter Beachtung der OGH-Rechtsansicht neu entscheiden.
"Zudem beantragten wir bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Tierschutzgesetz. Hier reicht die Fahrlässigkeit", sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz Austria.
Rechtsanwalt Magister Sascha Flatz, der die Pflegerin des Katers "Schmotzer" im Verfahren vertrat, stellte vor der Verhandlung einen Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Innsbruck zurückgewiesen, wogegen die Pflegerin Beschwerde beim Landesgericht Innsbruck einbrachte. Dieses entschied, dass ihr, obwohl sie den Kater monatelang gepflegt hatte, die notwendige Gefühlsbeziehung zum Kater fehle, um sich im Verfahren anschließen zu können. Da das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, war auch die Pflegerin von der Verhandlung ausgeschlossen.
Damit bleiben für zahlreiche Menschen und auch für den Verein viele Fragen offen:
- Warum filmt man die Tötung eines Tieres, wenn man es lediglich 'erlösen' möchte?
- Warum lacht man dabei?
- Warum veröffentlicht man ein solches Video im Internet?
"Hat das Gericht diese Umstände rund um die Entstehung des Videos in seiner freien Beweiswürdigung überhaupt mit einbezogen? Vielleicht hätte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten einholen sollen.", so Petrovic.
Die Organisation hat sich in der Vergangenheit an die Justizministerin gewandt und strengere Strafen gegen Tierquälerei gefordert.
Das wachsende Tierschutzbewusstsein und der Wunsch nach mehr Tierschutz müssen sich laut Verein auch in der Vollziehung zeigen.
Rechtsanwalt Flatz erklärt auf Social Media, warum Tierquälerei in der Praxis selten zu spürbaren Strafen führt und hat gemeinsam mit Hund-Such-Hilfe eine Petition für härtere Strafen bei Tierquälerei gestartet.
Wer helfen möchte, wird gebeten, die Petition auf animal-spirit.at zu unterschreiben. Hier geht’s direkt zur Petition!
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden