Regierung einig

Strafen, Wartefrist, keine 9.000-Euro-Fälle: Das bringt neue Sozialhilfe

© APA/GEORG HOCHMUTH
Die Regierung schickt die "Sozialhilfe NEU" am Freitag in Begutachtung. Alle Details und was sich jetzt ändert.
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Alles neu bei der "Sozialhilfe NEU". Keine 9.000-Euro-Fälle mehr, einheitlichere Sätze und eine verpflichtende Integrationsphase. Darauf verständigten sich die Regierungsparteien. Bei einem Hintergrundgespräch am Donnerstagvormittag nannten Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sowie die Sozialsprecher von ÖVP und NEOS, August Wöginger und Johannes Gasser, die Details:

Volle Sozialhilfe: Die volle Sozialhilfe für eine Einzelperson beträgt 1.230 Euro. Den Betrag gibt es aber nur, wenn die Integrationsphase abgeschlossen worden ist.

Integrationsphase: Hier gibt es zwei Phasen. Die erste - sie trifft nur integrationspflichtige Personen, also keine Österreicher - ist die gesellschaftliche Integration. Wer in einer viermonatigen Beobachtungsphase (Wartefrist) Deutsch- und Wertekurse (mit Erfolg) besucht, steigt in die nächste Stufe auf. Davor gibt es nur rund 860 Euro (70 Prozent der vollen Sozialhilfe).

In die zweite Phase, die erwerbstätige Integration, können auch Österreicher fallen, die zuvor weniger als 26 Wochen gearbeitet haben bzw. weniger als 13 Wochen bei unter 25-Jährigen. Während dieser Phase gibt es 1.016 Euro. Die volle Sozialhilfe bekommt dann, wer sich um Arbeit bemüht, also beispielsweise einen entsprechend intensiven Kurs besucht oder länger einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht.

Sanktionen: Wer arbeitsfähig ist und sich nicht anstrengt, muss mit Sanktionen rechnen. Zunächst werden 25 Prozent abgezogen. Wer dann noch stur bleibt, kann bis auf 0 gekürzt werden.

Kinder: Für Kinder gibt es einen Korridor, in dem sich die einzelnen Bundesländer bewegen können. Die niedrigsten Sätze orientieren sich an Niederösterreich und Oberösterreich. Für ein Kind gibt es dort 307 Euro, ab dem zweiten gibt es je Kind rund 245 Euro, ab dem dritten je Kind 184 und ab dem vierten 154 Euro. Bei fünf Kindern oder mehr gibt es pro Kind 148 Euro.

Die Höchstsätze liegen bei den ersten Kindern knapp unter den aktuellen Beträgen von Wien. Maximal gibt es für die ersten vier Kinder je 307 Euro, ab dann nur mehr 148 Euro. Dass es keinen bundesweit einheitlichen Satz gibt, argumentiert man mit den unterschiedlichen Lebenskosten - etwa Mieten - der Bundesländer.

9.000-Euro-Fälle werden deutlich gekürzt

9.000 Euro: Und wie sieht es dann mit der medial bekannt gewordenen 13-köpfigen (11 Kinder, 2 Erwachsene) Familie aus? Bekanntlich erhielt diese bisher 9.000 Euro (inkl. Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe). Mit dem neuen Modell werden es höchstens knapp unter 7.200 Euro. Das aber nur, wenn die Höchstsätze gezahlt werden und die Integrationsphase abgeschlossen wurde. Ohne abgeschlossene Integrationsphase sind es 6.670 Euro. Mit den niedrigsten Sätzen - wie etwa in Oberösterreich - ist es noch einmal weniger. Hier wären es mit abgeschlossener Integrationsphase 6.500 Euro, ohne rund 6.000 Euro. Die Beträge sind aber jeweils mit Familien- und Wohnbeihilfe. Außerdem gibt es ohnehin nur drei Familien, die das betrifft.

Kindermehrbetrag bleibt gleich: Die Erhöhung des Kindermehrbetrags wurde zwar diskutiert, kommt aber nicht. Im Raum stand eine Ausweitung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent auf Einkommen über 500.000 Euro. Das kommt nun ebenso nicht.

Teilhabekarte: Geplant ist eine Teilhabekarte, die voraussichtlich in Form einer App kommen wird. Diese können die Länder individuell ausgestalten. Sie richtet sich an einkommensschwache Familien, die aber über der Sozialhilfe-Grenze liegen. Vom Bund gibt es dafür 60 Millionen Euro.

Am Freitag soll der Gesetzesentwurf in die Begutachtung gehen. Allerdings nur für drei Wochen, denn im November-Plenum soll die neue Sozialhilfe bereits beschlossen werden, um mit 1. Jänner in Kraft zu treten. Die Länder müssten diese dann allerdings noch umsetzen, was noch einmal einige Monate in Anspruch nehmen dürfte.

Wöginger-Spitze gegen steirische FPÖ

Sozialministerin Schumann erklärte zu der Einigung: "Wer arbeiten muss, soll auch davon leben können und wer Hilfe braucht, soll diese auch erhalten."

Ein Mann im Anzug spricht und hebt den Zeigefinger, Holzwand im Hintergrund.
ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. © APA/ROLAND SCHLAGER

Auch Wöginger zeigte sich zufrieden. Der FPÖ-regierten Steiermark - sie zeigte sich ja bisher skeptisch - richtete er aus: "Die müssten dankbar sein, dass wir ihnen für Ausländer einen niedrigeren Satz (mit der Integrationsphase, Anm.) geben - weil auf das sind die nicht gekommen."

Für Donnerstagnachmittag war jedenfalls noch ein Termin mit den Ländern angesetzt.

Ein Mann im Anzug spricht bei einer Pressekonferenz, im Hintergrund eine Leinwand.
NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser. © APA/TOBIAS STEINMAURER

NEOS-Sozialsprecher Gasser betonte: "Integration ist keine Einbahnstraße." Daher sei es erfreulich, dass die Sozialhilfe nun stärker an die Arbeitsmarktintegration verknüpft werde.

Wien fordert ausreichend Mittel für ÖIF und AMS

Aus der Stadt Wien kam zum Sozialhilfe-Entwurf prompt eine Reaktion. "Es ist gut, dass die Bundesregierung nun eine erste erste politische  Einigung" erzielt habe. Allerdings: "Voraussetzung für das Gelingen ist jedoch, dass seitens des Bundes ausreichend qualifizierte Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden". Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) sowie das AMS müssen dafür mit "ausreichend finanziellen Mitteln" ausgestattet werden, heißt es aus der Stadt Wien.

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