EU-Verordnung
Gewesslers Renaturierung: Minister präsentierte Plan
Der Haussegen zwischen ÖVP und Grünen hing nach Gewesslers Alleingang mehr als schief. Die damalige Klimaschutzministerin stimmte 2024 auf EU-Ebene für die Renaturierungsverordnung - sehr zum Ärger der Volkspartei. Die Koalition überlebte und auch die Verordnung bekam grünes Licht. Ausschlaggebend war das "Ja" der Grünen-Ministerin.
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Die von der Verordnung geforderten Wiederherstellungspläne mussten nun - zumindest als erster Entwurf - an die EU-Kommission übermittelt werden. Gewesslers Nachfolger, Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP), präsentierte Österreichs geplante Maßnahmen am Dienstag.
Minister legte jetzt Entwurf vor
Der erste Entwurf des Plans setzt demnach vor allem auf bestehende Maßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen machte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) vor allem von einer ausreichenden Finanzierung seitens der EU abhängig. Ohne zusätzliche Mittel sei es "nicht möglich, die Ziele zu erreichen", so Totschnig am Dienstag in einer Pressekonferenz.
Mit dem Wiederherstellungsplan will die EU von den Mitgliedsstaaten wissen, wie die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme bewerkstelligt werden soll. Betroffen sind in Österreich unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarlandschaften, städtische Grünräume sowie Lebensräume geschützter Arten. Hier müssen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden, bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent.
Österreich beginnt "nicht bei null"
Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baut demnach "auf einer Vielzahl konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf, deren Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert". In der Landwirtschaft sollen über das Agrarumweltprogramm ÖPUL unter anderem artenreiche Wiesen und Weiden, Bergmähder, Zwischenfrüchte sowie Hecken, Bäume und Blühstreifen gefördert werden. Im Wald sind standortgerechte Mischbestände, Naturverjüngung sowie der Erhalt alter Bäume und von Totholz vorgesehen. Bei Flüssen und Auen sollen nicht mehr benötigte Querbauwerke entfernt, natürliche Gewässerfunktionen verbessert und ehemalige Überflutungsflächen wieder angebunden werden.
Diese Maßnahmen sollten auch einen Großteil der Ziele abdecken. Welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sind, ist noch offen. Österreich beginne angesichts der Vorgaben aber "nicht bei null", sagte der Minister. Die Investitionen in Land- und Forstwirtschaft sowie in die Wasserwirtschaft würden "seit Jahrzehnten" einen wichtigen Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Ohne Finanzierung funktioniert Umsetzung nicht
Zusätzliche Maßnahmen machte Totschnig aber ohnehin von zusätzlichen Mitteln seitens der EU abhängig. "Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht", unterstrich der Minister.
"Wer auf europäischer Ebene ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Einen Griff in die Taschen der Länder, Gemeinden und bäuerlichen Familienbetriebe darf es nicht geben", unterstrich auch Landesrat Christian Gantner (ÖVP).
Stellungnahmen bis zum 15. Oktober
Der Entwurf wurde am Dienstag an die EU übermittelt. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge einbringen. Der finale Plan wird bis September 2027 übermittelt.
Gewessler nicht zufrieden
Gewessler, mittlerweile Grünen-Chefin und in der Opposition, zeigte sich mit Totschnigs vorgestellten Plan wenig zufrieden: "Totschnigs Prinzip 'Die anderen werden’s schon richten' schützt keinen einzigen Keller vor Hochwasser.“
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