150 Tote
Germanwings-Absturz: Jetzt verklagen Hinterbliebene den deutschen Staat
150 Menschen starben in den Alpen
Am 24. März 2015 ließ der psychisch erkrankte Co-Pilot Andreas Lubitz den Germanwings-Flug 4U9525 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in den französischen Alpen abstürzen. Alle 150 Menschen an Bord – darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder – kamen ums Leben. Das Unglück zählt bis heute zu den schlimmsten Flugkatastrophen Europas.
Jetzt steht Deutschland vor Gericht
Ende August beginnt vor dem Landgericht Braunschweig ein neuer Zivilprozess. Rund 30 Hinterbliebene fordern von der Bundesrepublik Deutschland Schadenersatz von bis zu 110.000 Euro pro Person. Insgesamt geht es um mehrere Millionen Euro. Die Kläger sehen Versäumnisse staatlicher Stellen bei den flugmedizinischen Kontrollen des Co-Piloten und werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen zu sein.
Auch interessant
Lufthansa war nicht verantwortlich
Bereits in früheren Verfahren hatten Gerichte entschieden, dass nicht die Lufthansa, sondern der Staat für die flugmedizinische Überwachung von Piloten zuständig sei. Klagen gegen die Fluggesellschaft scheiterten deshalb. Nun soll erstmals geklärt werden, ob die Bundesrepublik für mögliche Fehler bei den medizinischen Untersuchungen haftbar gemacht werden kann.
Gericht sieht geringe Erfolgschancen
Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung des Landgerichts Braunschweig dürfte eine Haftung Deutschlands allerdings schwierig nachzuweisen sein. Dennoch wollen die Hinterbliebenen den Prozess führen – in der Hoffnung, dass die offenen Fragen rund um die behördlichen Kontrollen des Co-Piloten endgültig geklärt werden. Der Prozessauftakt ist für den 28. August angesetzt.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden