Bundestag

Wöginger mit 96% wieder zum ÖAAB-Obmann gewählt

August Wöginger bleibt trotz seiner erstinstanzlichen Verurteilung an der Spitze des ÖAAB. Die Delegierten der ÖVP-Teilorganisation in Österreich sprachen ihm deutlich das Vertrauen aus.
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Am Samstag stellte sich August Wöginger in der Mostviertelhalle in der niederösterreichischen Stadt Haag der Wiederwahl als Bundesobmann. Rund 300 Delegierte kamen zum 29. ordentlichen Bundestag des ÖAAB zusammen, der unter dem Motto "Gu(s)t für die Zukunft" stand. Wöginger trat ohne Gegenkandidaten an und wurde mit 95,9 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. "Das ist bei Gott nicht selbstverständlich, dass ihr mich mit so einem Votum wählt", zeigte er sich nach der Verkündung des Ergebnisses dankbar und gestand ein, im Vorfeld wirklich nervös gewesen zu sein.

Rückhalt nach dem erstinstanzlichen Urteil

Im Mai war der Politiker am Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauchs in der sogenannten Postenschacher-Causa erstinstanzlich verurteilt worden. In der Folge trat er als ÖVP-Klubchef im Parlament zurück. Wöginger wartet derzeit noch auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils, um einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof einzubringen, da ihm zuvor eine Diversion angeboten und wieder entzogen wurde. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof wird noch viel Zeit vergehen. Beim Bundestag äußerten zahlreiche Parteikollegen ihre Loyalität und Unterstützung für diese schwere Zeit.

Viel Unterstützung aus der Volkspartei

Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betonte auf der Bühne, dass er ein guter Obmann und Freund bleiben solle: "Egal, was kommt." Auch Bundeskanzler Christian Stocker und Integrationsministerin Claudia Bauer schickten Videobotschaften mit lobenden Worten. Als Stellvertreterinnen traten unter anderem Romana Deckenbacher, Christine Haberlander und Christiane Teschl-Hofmeister an. Wöginger selbst wandte sich emotional an die Anwesenden: "Es ist nicht selbstverständlich, dass ich heute hier stehen und mich der Wiederwahl stellen darf."

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