Großer AK-Preischeck
Spengler kosten bis zu 300 Euro pro Stunde
OÖ. Wer sein Auto in die Werkstatt bringt, sollte die Preise vergleichen. Eine aktuelle Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich bei 123 Werkstätten zeigt teils erhebliche Unterschiede bei den Stundensätzen und den Kosten für die Pickerl-Überprüfung.
Im Durchschnitt kostet eine Arbeitsstunde eines Kfz-Mechanikers 139 Euro. Deutlich teurer sind Spengler- und Lackierarbeiten: Für eine Spenglerstunde werden durchschnittlich 205 Euro verlangt, für Lackierarbeiten sind es 211 Euro.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Betrieben sind allerdings enorm. Bei Mechanikern reicht die Bandbreite von 50 bis 225,90 Euro pro Stunde. Spengler- und Lackierarbeiten kosten je nach Werkstatt zwischen 75 und 297 Euro pro Stunde. Gegenüber dem Vorjahr sind die erhobenen Stundensätze laut Arbeiterkammer um rund vier Prozent gestiegen.
Pickerl kostet zwischen 48 und 101,52 Euro
Auch bei der Überprüfung nach Paragraf 57a gibt es große Preisunterschiede. Im Durchschnitt müssen Autofahrer mit 73 Euro rechnen. Der günstigste untersuchte Anbieter verlangt 48 Euro, beim teuersten werden 101,52 Euro fällig.
Auch regional schwanken die Preise. Im Bezirk Freistadt kostet die Pickerl-Überprüfung im Durchschnitt 65 Euro, in Wels sind es 82 Euro. Eine der untersuchten Werkstätten verlangt für Dieselfahrzeuge zudem mehr als für Benziner.
Die Autofahrerklubs liegen ebenfalls auseinander: Beim Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) kostet die Überprüfung inklusive Plakette 72,20 Euro. Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) verlangt 60,30 Euro.
AK empfiehlt Kostenvoranschlag
Die Arbeiterkammer rät dazu, vor einer Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Dieser ist grundsätzlich kostenlos, sofern die Werkstatt nicht bereits vorher ausdrücklich auf mögliche Kosten hinweist.
Besonders bei älteren Gebrauchtwagen kann schon die Suche nach einem Fehler teuer werden. Kunden sollten deshalb vorab eine Preisobergrenze vereinbaren, bis zu der die Werkstatt Arbeiten ohne weitere Rücksprache durchführen darf. Zudem empfiehlt die AK, sich durchgeführte Reparaturen erklären zu lassen und Unklarheiten bei der Rechnung direkt bei der Fahrzeugübernahme anzusprechen.
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