Verhandlungen
Sozialhilfe-Poker geht noch diese Woche weiter
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Die Runde sei "konstruktiv" verlaufen, man habe sich auf weitere Verhandlungen noch diese Woche verständigt, hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage aus dem Sozialministerium zu dem Treffen vom Vortag. Inhaltliche Details zu den Gesprächen drangen vorerst nicht nach außen.
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Debattiert wurde der von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) Anfang September vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der österreichweiten Vorgaben zur Sozialhilfe. Die Teilnehmer gaben sich nach dem nicht medienöffentlichen Termin zugeknöpft, auch zur Konstellation der Gespräche wurde nichts verlautbart. Dem Vernehmen nach dürften neben der SPÖ-Ministerin Schumann auch die Sozialsprecher der beiden anderen Koalitionsparteien ÖVP und NEOS sowie Vertreter des Integrationsressorts von Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) dabei gewesen sein. Repräsentanten der Bundesländer, die ja für die Umsetzung zuständig sind, waren laut APA-Informationen nicht geladen. Zuvor hatten bereits vergangene Woche erste Gespräche auf Beamtenebene stattgefunden.
Eine Einigung war angesichts zahlreicher noch offener Diskussionspunkte nicht erwartet worden, die Verhandlungen dürften sich noch länger hinziehen. Geplant ist ein Inkrafttreten der Reform mit 1. Jänner 2027. Eine Einigung müsste also spätestens im Dezember vorliegen, um die Gesetzesnovellen noch rechtzeitig im Nationalrat beschließen zu können.
Noch zahlreiche Knackpunkte
Zu verhandeln gibt es zahlreiche offene Punkte. Knackpunkte sind unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die viel diskutierte "Staffelung" der Zahlungen für Kinder ("degressive Sätze") - also ob es beispielsweise für das dritte oder vierte Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Bei der Höhe des Kinder-Betrages selbst ist im Anfang September durchgesickerten Entwurf (wie bei allen anderen Werten auch) noch kein Prozentwert eingetragen ("XX%").
Grundsätzlich soll laut Schumanns Vorschlag bei Kindern zu bundesweiten vorgegebenen Mindestsätzen zurückgekehrt werden. Im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz besteht derzeit diesbezüglich gar keine Regelung, die Bundesländer gestalten dies nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist, dass der Verfassungsgerichtshof die ursprünglich vorgesehene bundesweite Vorgabe einer "Staffelung" im Jahr 2019 gekippt hat. Spießen könnte es sich insbesondere auch an Begehrlichkeiten einzelner Bundesländer, speziell jener unter ÖVP- bzw. FPÖ-Führung, die ihre strengen Landeskriterien berücksichtigt sehen wollen.
Fixbeträge statt Höchstsätze
Die bisher im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SHGG) festgeschriebenen Höchstsätze der Sozialhilfe für Erwachsene, die aktuell von den Ländern unterschritten werden können, sollen durch Fixbeträge ersetzt werden. Als Grundlage dienen soll (wie bisher für die Höchstsätze) der sogenannte Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende ("Mindestpension"), der 2026 bei 1.308,39 Euro liegt. Netto kommt man auf 1.230 Euro (abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 6 Prozent). Festgehalten wird laut Entwurf, dass diese Beträge nicht überschritten werden dürfen, aber auch nur bei Verletzung von Vorgaben unterschritten (etwa bei der Verweigerung der Arbeitsvermittlung bei arbeitsfähigen Beziehern).
Neu kommen soll die schon breit diskutierte "Integrationsphase": In den Genuss der vollen Höhe der Sozialhilfe sollen künftig nicht alle Betroffenen automatisch kommen. Für alle jene Bezieherinnen und Bezieher, "die arbeitsfähig sind, aber noch nicht dauerhaft in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben integriert sind" sind nur "Grundleistungen" vorzusehen, heißt es dazu im Entwurf. Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag, der im Gesetzesentwurf zwar noch nicht festgeschrieben ist, dem Vernehmen nach aber bei ca. 70 Prozent der vollen Höhe (also rund 860 Euro) liegen soll. Nur wer Integrations- bzw. Erwerbsbemühen nachweist, wird dann auf den vollen Betrag kommen.
Kindermehrbetrag
Nicht im Sozialhilfegesetz selbst, aber im Rahmen des Gesamtpaketes diskutiert wird auch die Frage des Kindermehrbetrages, der 2024 zuletzt erhöht wurde. Dieser soll von derzeit 700 auf 1.000 Euro erhöht werden. Diese Leistung kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der sogenannte "Familienbonus Plus" aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, heißt es in den Erläuterungen zum im Rahmen der Reform ebenfalls vorgelegten Entwurf des Einkommensteuergesetzes 1988.
Gegenfinanziert werden könnte diese Erhöhung laut dem Entwurf über eine Änderung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent: Dieser könnte künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro greifen statt wie bisher erst für jene über 1 Million Euro. Die Klubchefs der Koalitionspartner ÖVP und NEOS reagierten auf diesen Vorschlag bereits am Montag ablehnend, wollen aber reden.
Verbesserungen soll die Reform für Menschen mit Behinderungen bringen, etwa durch einen doppelten Vermögensfreibetrag und das Wegfallen der sogenannten "Klagsverpflichtung" - und zwar ab dem 25. Lebensjahr.
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