Mutmaßliche

Polizeigewalt: Vier Angeklagte in Wien freigesprochen

Suspendierter Ermittler schuldig gesprochen
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Mit Freisprüchen für vier Angeklagte ist am Montag am Wiener Landesgericht der Prozess um einen Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt zu Ende gegangen.
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Die Schuld der Angeklagten sei nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellbar, befand ein Schöffensenat in der fortgesetzten Verhandlung, in der es um einen Mann gegangen war, der erklärt hatte, am 9. Mai 2024 bei seiner Festnahme am Schwarzenbergplatz Polizeigewalt erfahren zu haben.

Die Anklage war davon ausgegangen, dass der 54-Jährige in Folge dessen ein Hals-Nacken-Trauma erlitten hatte, was laut Anklage in weiterer Folge einen Schlaganfall bewirkte. Im Polizeianhaltezentrum, in das der aus der Ukraine stammende Mann gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt wurde, soll dann von zwei Exekutivbeamten und einem Polizeijuristen nicht auf die Symptome reagiert worden sein.

Letztlich ausschlaggebend für die Freisprüche waren die Feststellungen des Gerichtsmediziners. Demnach trat der Schlaganfall nach 18.00 Uhr ein - zu diesem Zeitpunkt war der Ukrainer bereits im PAZ. Eine Mitschuld des festnehmenden Polizisten am Hirninfarkt ließ sich medizinisch nicht feststellen. Ebenfalls nicht beweisen ließ sich, dass im PAZ wissentlich auf die Schlaganfall-Symptome nicht adäquat reagiert wurde.

Entscheidung des Gerichts nicht rechtskräftig

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Naturgemäß zufrieden zeigte sich Verteidigerin Astrid Wagner, die den Polizeijuristen vertrat. "Mein Mandant hat den Schlaganfall nicht erkannt. Sonst hätte er die Sanitäter gerufen", bekräftigte sie am Montag gegenüber der APA. Der 54-Jährige, der von den Folgen des Schlaganfalls gezeichnet ist, wurde mit seinen geltenden gemachten Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg erwiesen.

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