Achtung Autofahrer

DAS ändert sich jetzt beim Führerschein

Ein österreichischer Scheckkartenführerschein liegt auf einer Autokonsole.
© APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Für österreichische Autofahrer bringt eine neue Gesetzesnovelle bald wichtige Änderungen rund um den Führerschein. Der ÖAMTC erklärt, worauf man bei Gültigkeit und Verlust künftig achten muss.
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Wien. Mit Dienstag, 1. September, tritt die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) in Kraft und bringt für Lenkerinnen und Lenker in Österreich einige Erleichterungen, aber auch Verschärfungen mit sich. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Gültigkeit bestimmter Dokumente, die Wartezeiten rund um die Prüfung sowie das Vorgehen nach dem Verlust der Lenkberechtigung.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
  • Wiederantritt zur Führerscheinprüfung nach negativem Ergebnis bereits nach zwölf Tagen statt zwei Wochen.
  • Sperrfrist nach Täuschungsversuch bei der Prüfung 18 statt neun Monate.
  • Anzeigebestätigung nach Verlust gilt bis zu acht statt vier Wochen.
  • Führerscheinklassen C und D auch ab dem 60. Lebensjahr fünf statt zwei Jahre gültig.
  • Internationale Führerscheine nach Wiener Übereinkommen künftig drei Jahre gültig.
  • Neuer Führerschein bei Teilverzicht auf Lenkberechtigungsklassen

Längere Gültigkeit für Berufskraftfahrer

Eine wesentliche Änderung gibt es bei den Führerscheinklassen C und D. Für diese gilt nun auch ab dem 60. Lebensjahr eine allgemeine Befristung von fünf Jahren. Bisher musste die Erlaubnis ab diesem Alter alle zwei Jahre erneuert werden. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka erklärt: "Die neue Regelung ist eine Erleichterung für langjährige Berufskraftfahrer:innen, die künftig weniger Behördenwege und administrativen Aufwand haben."

Update für den internationalen Schein

Auch beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen, das für viele beliebte Reiseziele der Österreicher gilt, gibt es ein Update. Diese Dokumente sind nun drei Jahre lang gültig, statt wie bisher nur ein Jahr. Die Expertin des Mobilitätsclubs betont: "Gerade für Menschen, die regelmäßig im Ausland unterwegs sind, ist die längere Gültigkeitsdauer eine praktische Erleichterung." Wichtig bleibt jedoch: Papiere nach anderen Übereinkommen, wie sie beispielsweise in den USA oder Kanada benötigt werden, behalten ihre bisherige Gültigkeit von einem Jahr.

Neue Fristen bei der Prüfung

Wer den Test für die Lenkberechtigung nicht besteht, darf künftig schon nach zwölf Tagen anstatt nach zwei Wochen erneut antreten. Bei einem Täuschungsversuch wird es allerdings strenger. Zelenka hält fest: "Ein erneutes Antreten ist in solchen Fällen künftig erst nach 18 Monaten möglich. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate."

Zusätzlich gibt es nach dem Verlust oder Diebstahl des Scheins mehr Spielraum. Die Anzeigebestätigung berechtigt nun für acht Wochen zum Lenken von Fahrzeugen, eine Verdoppelung der bisherigen vier Wochen. Ein solches Duplikat wird meist schneller ausgestellt, ein zusätzlicher Zeitpuffer kann laut der Juristin in Einzelfällen dennoch sinnvoll sein. Wer künftig teilweise auf Lenkberechtigungsklassen verzichtet, erhält ein neues Dokument ausgestellt. Wer komplett verzichtet, muss die Papiere künftig vollständig abgeben.

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