Ab dem 1. Juli

Neue Steuer-Regel trifft auch die Wurstsemmel

Ein Mann hält eine Wurstsemmel mit beiden Händen und will hineinbeißen.
© APA/ROBERT JAEGER
Mit dem 1. Juli tritt die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel in Kraft. Jedoch sorgt die Maßnahme kurz vor Einführung für viel Verwirrung.
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Die Bundesregierung führt wegen der Teuerung bei Lebensmitteln eine Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ein. Dabei soll der Steuersatz von 10 auf 4,9 Prozent gesenkt werden. Von der Maßnahme sind tausende Produkte betroffen. Bei kleinen und mittelständischen Gewerbetreibenden sorgt der Plan derzeit für Kopfzerbrechen.

In den meisten Fällen müssen die Registrierkassen umständlich neu programmiert oder sogar ganz ausgetauscht werden. Für Unternehmen bedeutet das viel Stress und einen zusätzlichen Kostenaufwand. Auch bei Kunden herrscht Unklarheit wegen der neuen Maßnahme.

Vom neuen Steuersatz sind folgende Lebensmittel betroffen:

  • Milch, Joghurt, Butter
  • Eier
  • Gemüse (frisch, gekühlt und gefroren)
  • Frisches Obst aus Österreich und der EU (exotische Früchte werden nicht berücksichtigt)
  • Reis
  • Mehl und Grieß von Weizen
  • Nudeln
  • Brot und Gebäck mit unter 5 Prozent Fett in der Trockenmasse
  • Speisesalz

Die Wurstsemmel-Verwirrung

Für die einzelnen Produkte fällt die Mehrwertsteuer auf 4,9 Prozent. Aber was passiert, wenn man die Lebensmittel zu einer Mahlzeit kombiniert, wie etwa bei einer Wurstsemmel.

Wer im Supermarkt seine Semmel und Wurst getrennt kauft, der bezahlt nur für die Backware den neuen Steuersatz. Anders sieht es aus, wenn man an der Feinkosttheke bestellt. Für das fertige Produkt muss der Steuersatz von 10 Prozent bezahlt werden.

Andere Produkte betroffen

Davon sind auch Semmeln, die mit Käse überbacken oder mit Aufstrichen bestrichen werden, betroffen. Das fertige Produkt fällt nicht unter den begünstigten Steuersatz. Ebenfalls trifft dies auf Kakaogetränke zu. Nur die Milch unterliegt den 4,9 Prozent. Für die Milch mit Kakao gilt die 10 Prozent Mehrwertsteuer.

Auch bei Obst müssen Kunden aufpassen. Frische Äpfel sind begünstigt. Aber kauft man die in Kombination mit nicht begünstigten Früchten, muss dies den jeweiligen Steuersätzen zugeordnet werden.

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