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Im Wortlaut: Der ganze USA-Iran-Deal
Die Nachrichtenagentur AFP dokumentiert den Text, wie er von einem hochrangigen US-Vertreter am Mittwoch in Washington vor Journalisten verlesen wurde.
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"Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben sich gemeinsam in gutem Glauben auf das Folgende verständigt:
Paragraf 1 - Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran und ihre Verbündeten in dem gegenwärtigen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung eine unverzügliche und dauerhafte Beendigung militärischer Aktivitäten an allen Fronten, einschließlich im Libanon, und verpflichten sich von jetzt an, keinen Krieg oder militärischen Einsatz gegen einander zu beginnen und von gegenseitigen Drohungen oder Anwendung von Gewalt abzusehen, und die territoriale Integrität und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschließlich im Libanon, bestätigen sowie weitere Bestimmungen dieses Paragrafen.
Paragraf 2 - Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, ihre gegenseitige Souveränität und territoriale Integrität zu respektieren und davon abzusehen, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.
Paragraf 3 - Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, ein abschließendes Abkommen innerhalb von maximal 60 Tagen zu verhandeln und abzuschließen, wobei die Frist in gegenseitigem Einverständnis verlängert werden kann.
Paragraf 4 - Unmittelbar nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika damit beginnen, die Seeblockade sowie alle Störungen oder Hindernisse gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben, und werden die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen komplett beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr im Verhältnis zu der Zahl des Verkehrs vor dem Krieg durch die Iranische Republik Iran wiederhergestellt. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich weiter, ihre Streitkräfte aus dem Umfeld des Iran innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des abschließenden Abkommens abzuziehen.
Paragraf 5 - Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran nach ihren besten Möglichkeiten Vorkehrungen treffen für die sichere und unentgeltliche Durchfahrt von Handelsschiffen für nur 60 Tage, aus dem Persischen Golf in den Golf von Oman und umgekehrt. Der Verkehr von Handelsschiffen wird unverzüglich beginnen und, angesichts der Notwendigkeit der Beseitigung von technischen und militärischen Hindernissen und der Minenräumung durch die Islamische Republik Iran, innerhalb von 30 Tagen vollständig wiederhergestellt. Die Islamische Republik Iran wird in einen Dialog mit dem Sultanat Oman eintreten, um die künftige Verwaltung und maritime Dienste in der Straße von Hormuz zu bestimmen, im Gespräch mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs und in Übereinstimmung mit den anzuwendenden internationalen Gesetzen und den souveränen Rechten der Küstenstaaten an der Straße von Hormuz.
Paragraf 6 - Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, mit regionalen Partnern einen endgültigen gegenseitig vereinbarten Plan über mindestens 300 Milliarden Dollar (258,82 Mrd. Euro, Anm.) für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran aufzustellen. Der Mechanismus für die Umsetzung dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen endgültig festgelegt. Alle erforderlichen Lizenzen, Verzichterklärungen und Genehmigungen für die relevanten finanziellen Transaktionen werden von den Vereinigten Staaten von Amerika gewährt.
Paragraf 7 - Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran zu beenden, einschließlich Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Resolutionen des Gouverneursrats der IAEA sowie aller einseitigen US-Sanktionen, primär und sekundär, in einem vereinbarten Zeitplan als Teil des endgültigen Abkommens. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der Angelegenheit der Beendigung der Sanktionen wie oben erwähnt an und erklären ihre Absichten, diese Angelegenheiten in den Verhandlungen unverzüglich anzugehen, um ein gegenseitiges Einverständnis darüber zu erzielen.
Paragraf 8 - Die Islamische Republik Iran bestätigt abermals, dass sie sich keine Nuklearwaffen beschaffen oder solche Waffen entwickeln will. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Entsorgung eingelagerten hochangereicherten Materials in einem Mechanismus zu regeln, auf den sie sich innerhalb des in Paragraf 7 erwähnten Zeitplans verständigen werden, wobei die Herabmischung vor Ort unter Aufsicht der IAEA eine minimale Methode darstellen würde.
Die beiden Parteien haben zudem vereinbart, dass das Thema der Anreicherung und anderer gegenseitig vereinbarter Punkte, die mit den nuklearen Bedürfnissen der Islamischen Republik Iran in Verbindung stehen, basierend auf einem zufriedenstellenden Rahmen in dem abschließenden Abkommen erörtert werden sollen. Die abschließende Vereinbarung wird die Bestimmungen dieses Paragrafen bestätigen. Die Vereinigten Staaten vom Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung der oben erwähnten nuklearen Angelegenheiten an und drücken ihre Absichten aus, diese Punkte in den Verhandlungen unverzüglich anzugehen, um darin eine gegenseitige Übereinstimmung zu erzielen.
Paragraf 9 - Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran, den augenblicklichen Staus quo beizubehalten. Die Islamische Republik Iran wird den augenblicklichen Status quo ihres Nuklearprogramms beibehalten und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen erlassen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region einsetzen.
Paragraf 10 - Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung, und bis zur Beendigung der Sanktionen, das US-Finanzministerium Freigaben ausstellen wird für den Export von iranischem Rohöl, von Erdölprodukten und -derivaten, und allen damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Transaktionen, Versicherungen, Transporten etc.
Paragraf 11 - Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder gesperrten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran in vollem Umfang zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, nachdem diese Absichtserklärung in Kraft tritt. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran werden sich gegenseitig im Rahmen der Verhandlungen auf ein Verfahren in Bezug auf die Freigabe dieser Gelder verständigen. Solche Mittel, ob sie auf dem ursprünglichen Konto zurückgehalten oder transferiert wurden, sollen in vollem Umfang zugänglich gemacht werden, um sie allen beliebigen Endbegünstigten auszahlen zu können, die von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran bestimmt werden. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle dafür notwendigen Lizenzen und Autorisierungen entsprechend auszustellen.
Paragraf 12 - Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Islam stimmen darin überein, dass ein ausführender Mechanismus eingerichtet wird, der die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung überwacht, wie auch die zukünftige Einhaltung des abschließenden Abkommens.
Paragraf 13 - Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und vorbehaltlich des Beginns der Umsetzung der Paragrafen 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der anhaltenden Umsetzung dieser Maßnahmen, werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen bezüglich des endgültigen Abkommens ausschließlich zu den übrigen Paragrafen aufnehmen.
Paragraf 14 - Das abschließende Abkommen wird von einer verpflichtenden Resolution des UN-Sicherheitsrats bestätigt."
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