Paukenschlag am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Deutschland. Das Höchstgericht beschäftigte die Frage, ob Amazon Prime die Abokosten ohne Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Jetzt gibt es ein Urteil.
Gericht: "Unwirksam"
Der BGH zerpflückt dabei konkret die Erhöhung der Abokosten von vor vier Jahren. Laut BGH ist diese unwirksam, man verstoße gegen das Transparenzgebot. Im September 2022 wurde der Abopreis jährlich von 69 auf 89,90 Euro erhöht. Der deutsche Ableger von Amazon mit Sitz in München kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, die vor dem 15. September 2022 Mitglieder waren und es bis heute sind.
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In Österreich schon erfolgreich eingeklagt
Zwar handelt es sich um ein deutsches Urteil, doch die Abokosten bei Amazon Prime in Österreich sind in den vergangenen vier Jahren ebenfalls zeitweise angehoben worden, ebenso von 69 Euro jährlich auf 89,90 Euro. Da Amazon die Preise 2022 ebenso ohne explizite Zustimmung der Kunden angehoben hatte, klagte damals die AK. Nach einem Vergleich im Jahr 2024 mussten Betroffene, die ihr Abo vor Herbst 2022 abgeschlossen hatten, von Amazon entschädigt werden bzw. erhielten Geld zurück.
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