Eigentümer deutscher Banken sollen ab 2015 haften
Danach soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Jänner 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben.
Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds SoFFin bis Ende 2015 verlängert werden. Damit gibt es weiter ein nationales Sicherheitsnetz bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016. Auch für mögliche SoFFin-Hilfen gilt ab 2015 die strenge europäische Haftungskaskade - zuerst müssen also Eigentümer und Gläubiger einspringen, um Kapitallücken zu schließen ("Bail-in").
Der in der Finanzkrise 2008 gestartete Rettungsfonds sollte schon Ende 2010 stillgelegt werden, wurde aber bereits zweimal verlängert. Mit dem Gesetzespaket werden auch die Weichen für die Zustimmung Deutschlands zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM gestellt. Die neuen Regeln sollen es ermöglichen, dass auch große Banken saniert und notfalls geschlossen werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Sie können nicht mehr allein aufgrund ihrer Bedeutung und Größe auf Steuerzahlergeld bauen.
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