Geld & Posten

WKÖ beschließt morgen neue Gehalts-Regel

© APA/HANS KLAUS TECHT
Die Wirtschaftskammer gibt sich morgen neue Regeln. Es geht um Gehalts-Anpassungen und Compliance bezüglich Posten-Besetzungen sowie mehr Transparenz.
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WKÖ-Päsidentin Martha Schultz stellt am Mittwoch im erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer die Weichen für einen Reform-Kurs, bei dem es auch um die Gehälter geht. Die Kammer will auf Transparenz setzen.

Externer Index  für Gehaltsanpassungen ersetzen

Ein "externer, von Statistik Austria berechneter, Index soll die bisherige WKO-Berechnungsformel für Gehaltsanpassungen ersetzen", heißt es im Plan, der oe24 vorliegt. Der ehemalige Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer musste wegen Streit um Gehaltserhöhungen abtreten.

Das wird neu beschlossen

Zwei Dinge will das Präsidium der Kammer am Mittwoch beschließen:

  1. Compliance-Regelungen zu Posten und Co
  2. Externer, von Statistik Austria berechneter, Index soll bisherige WKO-Berechnungsformel für Gehaltsanpassungen ersetzen

"Im Zuge des laufenden Reformprozesses der Wirtschaftskammerorganisation wurden auch neue State-of-the-Art-Compliance-Regeln erarbeitet", hält die WKÖ fest. Mit den neuen Compliance-Regeln, die Anfang November in Kraft treten sollen, werde ein weiterer wichtiger Baustein im laufenden Reformprozess umgesetzt, um das Vertrauen in die Arbeit der Wirtschaftskammerorganisation zu stärken.

Regel gegen "Walter Ruck"-Vorgehen

Der Fokus liege auf klaren Regeln für Nominierungen und Entsendungen.

“Bei der Nominierung von Sozialversicherungsvertreterinnen und -vertretern ist offenzulegen, ob ein Angehörigenverhältnis zu einem Mitglied des Präsidiums einer Wirtschaftskammer besteht.”

Compliance-Regel der WKÖ

Genau das war beim abgetretenen Wiener WK-Chef Walter Ruck der Fall, er hievte einen Sohn auf einen solchen Posten. Schultz will solches Vorgehen abdrehen.

  • Interessenkonflikte: Mögliche Interessenkonflikte müssen offengelegt werden. Aufgaben sind objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.
  • Auftragsvergaben: Nachvollziehbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz stehen im Mittelpunkt. Vorgesehen sind klare Vorgaben zu Vergleichsangeboten, Freigaben und Dokumentationspflichten. Wie schon bisher müssen etwa bei Direktvergaben der WKÖ ab einem Auftragswert von 5.000 Euro zumindest drei Preisauskünfte zu Vergleichszwecken eingeholt werden.
  • Umgang mit Mitgliedermitteln: Bestehende Verbote zur Parteienfinanzierung werden in die einheitliche Compliance-Richtlinie übernommen. Wirtschaftskammermittel dürfen nicht zur Finanzierung politischer Parteien eingesetzt werden.
  • Repräsentation, Einladungen und Geschenke: Ausgaben für Repräsentation sowie das Gewähren und Annehmen von Geschenken bleiben an klare Voraussetzungen, Richtwerte und Obergrenzen gebunden. Die Obergrenze liegt bei maximal 100 Euro pro Person.
  • Kartellrechtliche Sorgfalt: Für Verbandstreffen, Marktinformationen und Empfehlungen gelten klare Vorsichtsregeln, um Wettbewerbsverstöße zu verhindern und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Gehaltsplus: Neue Formel

“Neues Modell orientiert sich an kollektivvertraglicher Lohnentwicklung von rund 95 Prozent der österreichischen Beschäftigten.”

Erweitertes Präsidium der WKÖ stimmt am 7. Oktober darüber ab

Die Wirtschaftskammerorganisation will die jährliche Valorisierung der Gehälter und Löhne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2027 auf eine neue Grundlage stellen.

Künftig soll nicht mehr eine von der WKO selbst festgelegte Berechnungsformel maßgeblich sein. Stattdessen soll der von Statistik Austria berechnete und öffentlich zugängliche Jahresdurchschnitt des Tariflohnindex (TLI) als objektiver Maßstab herangezogen werden.

Damit zieht die WKO Konsequenzen aus der Diskussion über das bisherige System der Gehaltsvalorisierung. Bereits im November 2025 hatte das Erweiterte Präsidium beschlossen, die bisherige Berechnungsformel durch ein neues, leicht nachvollziehbares Modell zu ersetzen. Ziel war es, einen unabhängig berechneten Maßstab zu finden, der die tatsächliche Lohn- und Gehaltsentwicklung in Österreich möglichst realitäts- und zeitnah abbildet und zugleich transparent, nachvollziehbar und sachlich fundiert ist. Das soll jetzt geklärt sein:

Externer Maßstab statt WKO-eigener Formel

Dem Erweiterten Präsidium der WKÖ wird die künftige Heranziehung des Jahresdurchschnitts des Tariflohnindex von Statistik Austria als Grundlage für die WKO-Gehaltsvalorisierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Tariflohnindex bildet die Entwicklung der kollektivvertraglich beziehungsweise gesetzlich festgelegten Mindestlöhne und -gehälter in Österreich ab und basiert auf einer repräsentativen Auswahl der geltenden Kollektivverträge, vergleichbar mit dem VPI Warenkorb.

Der wesentliche Unterschied zum bisherigen System: Die WKO legt künftig weder selbst eine Berechnungsformel fest noch werden nur einzelne Kollektivverträge als Maßstab herangezogen.

Die jährliche Anpassung folgt stattdessen einem extern berechneten, öffentlich zugänglichen und einheitlichen Richtwert für die Lohn- und Gehaltsentwicklung in Österreich.

Damit bietet der TLI eine unabhängig berechnete, sachlich fundierte und objektiv nachvollziehbare Grundlage für die Entwicklung der Löhne und Gehälter der WKO:

  • Maßgeblich ist künftig ein unabhängig berechneter und repräsentativer Indikator, der die Lohn- und Gehaltsentwicklung von rund 95 Prozent aller österreichischen Arbeitnehmer:innen abbildet.
  • Der TLI wird von der Statistik Austria, dem zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichteten nationalen Statistikinstitut, berechnet und veröffentlicht.
  • KV-Abschlüsse werden ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit eines KV im TLI berücksichtigt, wodurch der zeitliche Abstand zwischen den KV-Abschlüssen und der auf dem TLI basierenden Anpassung der WKO Löhne und Gehälter so weit wie möglich verringert wird.
  • Somit orientiert sich die Gehaltsentwicklung der WKO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig unmittelbar an der tatsächlichen Entwicklung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter in Österreich.

Gehaltserhöhung künftig jeweils ab Mai

Der endgültige Jahresdurchschnitt des Tariflohnindex wird von Statistik Austria jeweils im April veröffentlicht. Die daraus resultierende Valorisierung soll daher künftig jährlich ab 1. Mai für zwölf Monate gelten.

Für die erstmalige Anwendung 2027 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Da bisher die Gehaltsvalorisierung mit 1. Jänner erfolgte, soll die ab Mai 2027 geltende Anpassung für die Monate Jänner bis April 2027 rückwirkend angewendet werden. Damit soll verhindert werden, dass durch die einmalige Umstellung des Valorisierungszeitpunkts eine viermonatige Lücke entsteht.

Regelung für sechs Jahre vorgesehen

Das neue Modell soll bis 30. April 2033 gelten und anschließend anhand der Grundsätze der Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz sowie der Gebarungsgrundsätze der Wirtschaftskammerorganisation evaluiert werden. Über die vorgeschlagene Neuregelung besteht Einvernehmen mit dem Zentralbetriebsrat. Morgen stimmt dann das Erweiterte Präsidium darüber ab, um die Gehaltsregelung zu fixieren.

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