Wie jetzt?

Wirbel um "U-Bahn-Steuer": Erst JA, dann NEIN

Ausbau der Wiener U-Bahn.
© APA/HANS KLAUS TECHT
Entgegen den Ankündigen der Rathaus-SPÖ ist die Änderung der Dienstgeberabgabe in Wien alles andere als fix. Laut Koalitionspartner NEOS sei dies "noch zu diskutieren".
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Die für Wien angekündigte Ausdehnung der Dienstgeberabgabe auf weitere Personenkreise zur Finanzierung des Ausbaus der U-Bahn ist wohl noch nicht fix. Denn für die NEOS ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das sei noch zu diskutieren, wie die Pinken am Donnerstag der APA mitteilten. Das Büro von Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) hatte angekündigt, dass künftig etwa auch freie Dienstverhältnisse davon umfasst sein sollen. Auch die Altersgrenze soll aufgehoben werden. Eine Anpassung solle Mehreinnahmen von jährlich etwa 17 Mio. Euro bringen, hieß es.

Allerdings zeigt sich der Koalitionspartner der SPÖ, die NEOS, nun skeptisch. Man habe sich zuletzt gegen neue Gebühren wie den Kultureuro und die generelle Erhöhung der Dienstgeberabgabe ausgesprochen, betonte NEOS-Klubobfrau Selma Arapović. Dass die Finanzstadträtin nun die Ausnahmen für ältere Beschäftigte und freie Dienstnehmer zurücknehmen wolle, sei ebenfalls noch zu diskutieren, hielt sie fest.

Die NEOS-Klubchefin erinnerte daran, dass man beim Eintritt in die Stadtregierung 2020 zur Entlastung der Wiener Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezielte Ausnahmen bei der Dienstgeberabgabe durchgesetzt habe. Die Herabsetzung der Altersgrenze zur Förderung älterer Arbeitnehmer sowie eine Ausnahmeregelung für freie Dienstnehmer sei damals vereinbart worden.

Abgabe gibt es seit 1970

Die Wiener Dienstgeberabgabe besteht generell seit 1970 und dient zweckgebunden der Finanzierung des U-Bahn-Baus. Zahlen muss sie - wie der Name schon sagt - der Arbeitgeber. Der Abgabensatz beträgt 2 Euro pro Person und Arbeitswoche, er soll unverändert bleiben.

Mit der geplanten Einbeziehung freier Dienstverhältnisse werde die Gebühr an die bestehende Regelung bei der Kommunalsteuer angeglichen. Von dieser seien die möglicherweise Betroffenen bereits erfasst, wurde im Finanzressort betont. Ebenso wurde auf die zuletzt gestiegene Zahl der Beschäftigten ab 55 Jahren verwiesen. Mit der von der SPÖ angestrebten Aufhebung der Altersbefreiung wären künftig auch diese Dienstverhältnisse erfasst.

Auch Opposition kritisiert Pläne

Die Opposition kritisierte diese Pläne am Donnerstag, ebenfalls die Wirtschaftskammer Wien. Wiens FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp spricht in einer Aussendung von "unverschämter Abkassiererei" und bemängelt insbesondere die Benachteiligung für Personen ab 55, die es am Arbeitsmarkt ohnehin schwer hätten.

In die gleiche Kerbe schlägt auch die Budgetsprecherin der Grünen Wien, Theresa Schneckenreither. Für einen vergleichsweise kleinen Betrag nähme es die Stadt in Kauf, die Beschäftigung älterer Menschen unattraktiver zu machen.

Belastung für Senioren und Betriebe

Auch die Seniorensprecherin der Wiener ÖVP, Ingrid Korosec, hält eine Streichung der Befreiung arbeitsmarktpolitisch für "völlig verfehlt". "Wir müssen Anreize schaffen und Hürden abbauen, anstatt Arbeiten im Alter künstlich zu verteuern", so Korosec.

Für Kritik unter den Parteien sorgt zudem die zusätzliche Belastung für die Wiener Betriebe und somit den Wirtschaftsstandort. Auf Unverständnis stoßen die angestrebten Pläne der Stadt Wien auch in der Wirtschaftskammer Wien. "Arbeit von - vor allem älteren - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verteuern und Lohnnebenkosten zu erhöhen, ist der falsche Weg. Eigentlich müsste es in die entgegengesetzte Richtung gehen", sagte Margarete Kriz-Zwittkovits, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien.

Zweckbindung für U-Bahn-Bau bleibt

Die Zweckwidmung der Dienstgeberabgabe für den U-Bahn-Bau bleibt laut Büro Novak unverändert. Die zusätzlichen Einnahmen von 17 Mio. Euro sollten unter anderem die durch die Inflation gestiegenen Aufwände für den Ausbau des Öffi-Netzes kompensieren. Derzeit wird in Wien an der neuen Teilstrecke der U2 bzw. der Errichtung der U5 gewerkt.

Ob die neue Regelung angesichts des Abwinkens der NEOS überhaupt in Kraft tritt, ist noch offen. Aus dem Rathaus hatte es geheißen, die Umsetzung sei für das erste Quartal 2027 vorgesehen. (APA)

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