OGH-Entscheidung
Wirbel um Scharia-Ehe: ÖVP will nachschärfen
Eine OGH-Entscheidung sorgt derzeit für Wirbel. Der Fall dreht sich um ein Paar, das 2006 in Gambia geheiratet hat. 2009 zogen sie nach Österreich. Rund 15 Jahre später heiratete der Mann in Gambia eine zweite Frau, was die Frau nicht akzeptieren wollte. Der Mann hat die Frau daraufhin in seinem Herkunftsland verstoßen und ließ die Scheidung im dortigen Scheidungsregister registrieren.
Die Frau ging dagegen vor und bekam in zwei Gerichtsinstanzen Recht: Die in Gambia erwirkte Verstoßung sei in Österreich nicht anzuerkennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte die Entscheidung aber nun. oe24 berichtete. Denn: Sollte die Scheidung vor dem islamischen Gericht von der ersten Ehefrau gewollt gewesen sein, könnte die Trennung auch hierzulande gelten. Die Frau hätte dann keine Möglichkeit, Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Zuerst berichtete die "Presse" über den Fall.
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Der Fall schlägt nun auch in der Politik Wellen. Im Jänner hatte bekanntlich die Regierung angekündigt, die Anwendung der Scharia in Personenstands- und Eherechtsfragen unterbinden zu wollen. Vor allem im Ausland geschlossene Ehen Minderjähriger standen dabei im von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) vorgelegten Gesetzesentwurf Fokus.
Dem Integrationsministerium von Claudia Bauer (ÖVP) gehen die Pläne aber nicht weit genug, berichtet nun die "Presse". So wäre etwa "genau der aktuelle Fall" nicht abgebildet.
Ordre-Public-Klausel in Österreich
Grundsätzlich gilt in Österreich die Ordre-Public-Klausel. Das heißt: Bei Fällen mit internationalem Bezug müssen österreichische Gerichte ausländisches Zivilrecht anwenden, sofern es im Ergebnis den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung nicht widerspricht.
Das ist für das Integrationsressort allerdings zu wenig. Das Ministerium von Bauer vertritt die Meinung, "dass die verfassungsrechtlich geschützten Grundwertungen der Einehe und des Verbots des Ehezwangs nicht nur durch eine einzelfallabhängige ordre-public-Prüfung geschützt werden dürfen". Sporrer habe man das auch bereits dargelegt.
Justizministerium verweist auf Entwurf
Das Justizministerium verweist übrigens auf den bereits vorgelegten Entwurf, der nun in der politischen Koordinierung sei. Einzelne Gerichtsurteile wolle man nicht kommentieren.
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