Tat vor 21 Jahren
Telefonzellen-Mord: Prozess jetzt fix
Tirol, NÖ. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat den Einspruch der Verteidigung gegen die Mordanklage abgewiesen. Damit steht einem Prozess gegen einen heute 42-jährigen ehemaligen Studienkollegen der Niederösterreicherin grundsätzlich nichts mehr im Weg.
Die junge Frau war in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 im Innsbrucker Rapoldipark getötet worden. Ein Pensionist entdeckte ihre blutüberströmte Leiche bei einer Telefonzelle. Die junge FH-Studentin hatte zuvor wie auch der spätere Angeklagte eine Studentenparty besucht. Sie wurde zwei Tage vor ihrem 20. Geburtstag durch zwei Messerstiche in Brust und Rücken getötet. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.
Verdächtiger bereits 2013 festgenommen
Der nun Angeklagte geriet Jahre später ins Visier der Ermittler. Ende 2013 wurde er bei seiner Einreise nach Österreich festgenommen und wegen Mordverdachts rund sieben Wochen in Untersuchungshaft genommen. DNA-Spuren hatten ihn mit der Getöteten beziehungsweise deren Kleidung und Fahrrad in Verbindung gebracht.
Doch der Verdacht erwies sich damals als nicht ausreichend. Das Verfahren wurde Anfang 2014 eingestellt, der Mann lebt inzwischen seit Jahren in Australien - als Top-Manager eins Sportkonzerns.
Zigarette brachte neue Wende
Der Fall blieb lange ein Cold Case. Neue Untersuchungsmethoden brachten schließlich eine entscheidende Spur: Auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in jener Telefonzelle gefunden worden war, wurde DNA des Angeklagten festgestellt.
Für die Staatsanwaltschaft ist das ein wichtiger Hinweis darauf, dass der Mann am Tatort gewesen sein muss. Der Tatverdacht gegen ihn habe sich damit nach mehr als zwei Jahrzehnten erneut erhärtet. Insgesamt umfasst der Ermittlungsakt mittlerweile mehr als 480 Aktenstücke. 246 Zeugen wurden befragt, dazu liegen mehr als 20 gerichtsmedizinische Gutachten vor.
Die Verteidigung sieht die Sache allerdings völlig anders. Anwalt Mathias Kapferer bestreitet, dass es tatsächlich neue Beweise gebe. Die Zigarette sei bereits früher bekannt gewesen, zudem könne die DNA auf anderem Weg auf den Filter gelangt sein – etwa durch eine normale Verabschiedung oder weil der Beschuldigte dem späteren Opfer eine Zigarette gegeben habe. Auch die damalige Tatortarbeit und die Ermittlungen kritisiert die Verteidigung massiv.
OLG sieht "Verurteilungswahrscheinlichkeit"
Das Oberlandesgericht folgte den Einwänden nun nicht. Das von der Verteidigung angeführte Verbot der wiederholten Strafverfolgung – "Ne bis in idem" – greife in diesem Fall nicht. Zudem geht das Gericht von einer "Verurteilungswahrscheinlichkeit" aus.
Das bedeutet allerdings keineswegs, dass der Angeklagte schuldig ist. Über Schuld oder Unschuld soll nun ein Geschworenengericht entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest, ein Prozess könnte laut "Tiroler Tageszeitung" bereits im Frühherbst stattfinden.
Der Beschuldigte lebt weiterhin in Australien. Sein Anwalt hatte jedoch angekündigt, dass sein Mandant freiwillig nach Innsbruck kommen werde. Die Familie von Daniela K. wartet damit nach mehr als zwei Jahrzehnten weiterhin auf eine endgültige Antwort auf die Frage, wer die junge Studentin in jener Nacht getötet hat.
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