Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, beginnt für viele Gartenbesitzer das große Aufräumen. Doch beim Entsorgen ist Vorsicht angesagt. Denn Laub darf nicht einfach überall abgeladen oder verbrannt werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, kann dafür ordentlich zur Kasse gebeten werden.
Laub im Wald entsorgen? Keine gute Idee
Einfach mit Säcken voller Gartenlaub in den Wald zu fahren, ist verboten. Das Forstgesetz untersagt das Ablagern von Abfällen im Wald.
Nach § 174 des Forstgesetzes kann dafür eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro verhängt werden. Auch wenn es sich nur um Blätter aus dem eigenen Garten handelt, wird daraus durch das Abladen im Wald kein natürlicher Waldboden.
Wer größere Mengen Laub loswerden möchte, sollte daher die dafür vorgesehenen Sammelstellen der Gemeinde nutzen.
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Beim Verbrennen wird es richtig teuer
Noch empfindlicher kann die Strafe ausfallen, wenn der Laubhaufen einfach angezündet wird.
Laub zählt nach dem Bundesluftreinhaltegesetz zu den biogenen Materialien. Das Verbrennen solcher Materialien im Freien ist grundsätzlich verboten.
Wer trotzdem zum Feuerzeug greift, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.630 Euro rechnen.
Zwar gibt es gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Feuer und behördlich geregelte Fälle. Ein gewöhnlicher Haufen Herbstlaub im Garten gehört aber nicht zu den erlaubten Brennstoffen eines Lagerfeuers.
Wohin also mit dem Laub?
Für Gartenbesitzer gibt es mehrere legale Möglichkeiten. Laub zählt grundsätzlich zu den biogenen Abfällen. Ob es über die Biotonne entsorgt werden darf und welche Mengen zulässig sind, hängt von den örtlichen Regeln ab.
Gemeinde oder Magistrat geben Auskunft darüber, welche Möglichkeit am jeweiligen Wohnort gilt. In Wien können Gartenabfälle beispielsweise über die Biotonne entsorgt werden. Für größere Mengen stehen unter anderem die Wiener Mistplätze zur Verfügung.
Auch Grünschnitt-Sammelstellen, Altstoffsammelzentren, Recyclinghöfe oder Kompostieranlagen können je nach Gemeinde die richtige Anlaufstelle sein. Ob dafür Gebühren anfallen, entscheiden die jeweiligen Gemeinden oder Abfallverbände.
Vielleicht muss das Laub gar nicht weg
Nicht jeder Blätterhaufen ist automatisch Müll. Eine dünne Laubschicht auf Beeten kann den Boden schützen und später zu wertvollem Humus werden.
Auch ein kleiner Laubhaufen in einer ruhigen Gartenecke kann sinnvoll sein. Er bietet Kleintieren einen geschützten Rückzugsort für den Winter.
Wer das Laub dort liegen lässt, sollte den Haufen bis zum Frühjahr möglichst nicht mehr umsetzen.
Wer also im Herbst zum Rechen greift, muss nicht gleich alles wegbringen. Oft ist der einfachste Weg sogar der sinnvollste – das Laub darf im eigenen Garten bleiben.
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