"Tutto Gas"
Nach Grapsch-Szene: Wiener Gericht verurteilt ATV
Ein Protagonist der Reality-Sendung griff einer jungen Frau aus Österreich im Jahr 2022 in Lignano an die Brust, woraufhin der Sender die Szene unverpixelt im Fernsehen zeigte. Die betroffene Frau klagte daraufhin auf Schadenersatz. Das Handelsgericht Wien sprach ihr nun in erster Instanz die Summe von 10.000 Euro zu, wie der Falter zuerst in einem Newsletter berichtete. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig und wird von der Betreibergruppe ProSiebenSat1Puls4 eingehend geprüft, da das Urteil dort nach eigenen Angaben noch nicht vorliegt.
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Szene ohne Informationswert
Die gezeigte Szene an der Promenade von Lignano sei laut der gerichtlichen Entscheidung "entwürdigend und herabsetzend". Zudem habe der Ausschnitt keinen erkennbaren Informationswert gehabt, sondern diente bloß als Teil eines Formats, das alkoholbedingte Exzesse österreichischer Urlauber vermarktet. Das Gericht betonte besonders die schweren Folgen für die Betroffene: Die Ausstrahlung habe ihr Leben in der kleinen Heimatgemeinde stark belastet, zu Problemen im Arbeitsumfeld geführt und ihre sozialen Kontakte beeinträchtigt, da sie öffentlich bloßgestellt wurde und sich schämte.
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Sender prüft Entscheidung
Bei der TV-Gruppe hieß es heute, dass das Urteil bisher noch nicht vorliege, und man verwies auf frühere Stellungnahmen. ATV hatte bereits im Frühjahr 2025 die Klage bestätigt und festgehalten, dass die Klägerin bis auf eine produktionsbedingte Ausnahme immer unkenntlich gemacht worden sei. Auch das Argument, dass die Frau den Vorfall fast drei Jahre lang nicht beanstandet habe, ließ das Handelsgericht nicht gelten. Die TV-Gruppe betont zudem ausdrücklich, dass diese Klage in keinem Zusammenhang mit dem Format "Das Geschäft mit der Liebe" steht.
Weitere Verfahren laufen
Die Medienbehörde KommAustria stellte unabhängig von diesem Fall schwere Gesetzesverletzungen in dem inzwischen eingestellten Format "Das Geschäft mit der Liebe" fest. Dabei wurden unter anderem Missachtungen der Menschenwürde sowie Aufstachelungen zur Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts kritisiert. Gegen diese behördliche Entscheidung hat ProSiebenSat1Puls4 bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
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