Schock-Moment

Marius Borg Høiby: Brutaler Angriff auf königlichem Anwesen

Marius Borg Høiby
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Schock auf Skaugum: Marius Borg Høiby soll in seinem Zuhause von einem Unbekannten angegriffen worden sein, während sich seine Mutter und sein Stiefvater in der Nähe befanden.
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Marius Borg Høiby (29) soll in der Nacht auf Freitag in seinem eigenen Zuhause auf dem königlichen Anwesen Skaugum angegriffen worden sein. Wie das norwegische Magazin "Se og Hør" berichtet, machte sich ein unbekannter Mann an der Haustür zu schaffen, trat und schlug dagegen, verschaffte sich Zugang zum Haus und stieß den Sohn von Mette-Marit (53). Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Einbruchs sollen sich auch Mette-Marit sowie sein Stiefvater, König Haakon VIII. (53), auf dem Gelände befunden haben.

König Haakon und Mette-Marit
König Haakon und Mette-Marit © Getty Images

Anwalt schildert ernsthafte Lage

Wer der Unbekannte ist und wie er auf das Anwesen gelangte, ist bisher unklar. Marius' Anwalt Alexander Greaker äußerte sich gegenüber dem Newsportal und betonte: "Es ist offensichtlich sehr ernst und äußerst unangenehm, im eigenen Zuhause aufgesucht zu werden. Es ist ein Ort, an dem man sich sicher fühlen können sollte, und in der Situation, in der sich Marius derzeit befindet, ist leicht nachzuvollziehen, dass er dies als sehr unangenehm und unsicher erlebt hat." Zudem sei Marius erleichtert gewesen, dass die Polizei so schnell vor Ort war, und zeigte sich dankbar für deren rasches Eingreifen. Eine offizielle Stellungnahme zu dem nächtlichen Vorfall steht bislang aus.

Juristischer Kampf um Untersuchungshaft

Der Vorfall trifft den 29-Jährigen in einer angespannten Phase, da gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet wurde. Gemeinsam mit seinem Verteidigerteam um Alexander Greaker und Daniel Storrvik setzt er sich juristisch zur Wehr und hat den Obersten Gerichtshof Norwegens eingeschaltet. Die Anwälte legten Beschwerde gegen den Beschluss des Berufungsgerichts Borgarting ein, das eine Freilassung zuvor abgelehnt hatte. Details möchten die Verteidiger aus Rücksicht auf die Privatsphäre und Gesundheit ihres Mandanten nicht öffentlich machen; eine Entscheidung des höchsten Gerichts steht noch aus.

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