Urteil bestätigt

"Linke Zecke" - FPÖ muss Babler 5.000 Euro zahlen

Ein Mann im blauen Anzug sitzt an einem Tisch und schaut ernsthaft zur Seite.
© APA/ROLAND SCHLAGER
Das Oberlandesgericht Wien hat die Verurteilung des FPÖ-Parlamentsklubs wegen eines "Linke Zecke"-Sagers gegen SPÖ-Chef Andreas Babler bestätigt.
OE24 auf Google bevorzugen

Das berichtete am Donnerstag SP-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim per Aussendung. Damit müssen die Freiheitlichen eine Pönale von 5.000 Euro leisten. Für Seltenheim bedeutet das Urteil "ein wichtiges demokratiepolitisches Zeichen gegen Hass und Hetze".

Neben der Geldstrafe hat der FPÖ-Parlamentsklub das Urteil auf dem YouTube-Kanal von FPÖ TV zu veröffentlichen. Ursprünglich hätte FPÖ-Chef Herbert Kickl wegen des Sagers persönlich verfolgt werden sollen. Der Nationalrat lehnte jedoch eine "Auslieferung" des Freiheitlichen-Obmanns ab. Daraufhin brachte die SPÖ schließlich eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber des Youtube-Kanals ein. In der ersten Instanz am Wiener Straflandesgericht vergangenen Jänner hatte der zuständige Richter den Tatbestand der üblen Nachrede als erfüllt gesehen und die Geldstrafe von 5.000 Euro verhängt.

Aussage fiel bei Mai-Veranstaltung

Gefallen war die inkriminierte Aussage bei einer Mai-Veranstaltung der FPÖ in Linz. Kickl meinte da gegenüber dem Publikum: "Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat."

Die FPÖ verwende immer häufiger eine Sprache, die die Gesellschaft spalte, meinte Seltenheim heute und betonte: "Wenn man jemanden als Zecke bezeichnet, geht es darum, jemanden zu entmenschlichen. Das erinnert an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte."

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden