Gericht verbietet

Längste Fußgänger-Brücke der Welt darf nicht gebaut werden

Hängebrücke neben einer alten Burgruine im bewaldeten Tal, aus der Vogelperspektive fotografiert.
© Youtube
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für die umstrittenen Frankenwaldbrücken per Eilentscheidung ausgesetzt. Das Rekordprojekt liegt damit vorerst auf Eis.
OE24 auf Google bevorzugen

Das geplante Bauvorhaben im Höllental bei Hof sorgt seit Längerem für Diskussionen. Der Bund Naturschutz informierte in einer Mitteilung über den gerichtlichen Erfolg, der eine vorläufige Umsetzung des Bebauungsplans verhindert.

Geplante Superlative im Höllental

Das touristische Großprojekt erstreckt sich über die Gebiete der Stadt Lichtenberg sowie der Gemeinde Issigau und umfasst ein Areal von rund 19,84 Hektar. Die Pläne sehen zwei Hängebrücken über das Höllental und das Lohbachtal vor, ergänzt durch ein Besucherzentrum, Parkplätze sowie die notwendige Infrastruktur. Für die ersten beiden Jahre rechnen die Verantwortlichen mit jeweils rund 400.000 Besuchern. Die Höllentalbrücke würde mit einer Länge von ungefähr 1030 Metern als längste Fußgänger-Hängebrücke der Welt gelten. Allerdings befindet sich der östliche Brückenkopf teilweise in einem Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet.

Juristischer Vorstoß der Naturschützer

Im Februar 2025 reichte der Bund Naturschutz einen Antrag ein, um den Bebauungsplan gerichtlich überprüfen zu lassen. Da im Zuge des Genehmigungsverfahrens Rodungsarbeiten drohten, reichte der Verband zusätzlich einen Eilantrag ein. Diesem Antrag gab das Gericht nun statt, um irreversible Schäden an der Natur zu verhindern.

Mängel im Planungsverfahren festgestellt

Nach Auskunft des Gerichts bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, weshalb eine Klage des Naturschutzverbandes voraussichtlich Erfolg haben wird. Bereits die Gründung des maßgeblichen Planungsverfahrens weist rechtliche Mängel auf, da das Zuständigkeitsgebiet in der Gründungssatzung nicht eindeutig definiert ist. Auch auf der beigefügten Karte fehlen Maßstabsangaben und Flurnummern. Dies könnte die Unwirksamkeit der gesamten Satzung zur Folge haben.

Zusätzlich wurden Flächen in die Planung einbezogen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Verbands liegen. Des Weiteren fehlen konkrete Details zu den Brücken sowie zur Infrastruktur. Fragen hinsichtlich des Lebensraum- und Tierschutzes sowie des Wasserrechts prüft das Gericht im weiteren Verfahren. Wann eine finale Entscheidung im Hauptsacheverfahren fällt, steht aktuell noch nicht fest.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden