Paukenschlag

Kürzung von ORF-Mitteln: Thurnher kündigt Verfassungsbeschwerde an

Der neu gewählte ORF-Generaldirektor Clemens Pig und ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher im Rahmen der ORF-Generaldirektorenwahl am Freitag, 12. Juni 2026, im ORF-Zentrum in Wien.
© APA/MAX SLOVENCIK
Der ORF will gegen die von der Bundesregierung veranlasste Streichung von jährlich rund 90 Mio. Euro an Bundesbudgetmitteln mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen.
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Das kündigte ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher am Donnerstag an. Es handle sich um einen Einschnitt, der "an den Grundfesten des ORF" rüttle. Man müsse davon ausgehen, dass dadurch die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Auftrag von 2027 bis 2029 nicht gedeckt seien, sagte sie.

Konkret streicht die Regierung ab 2027 die Abgeltung des Bundes an den ORF für den mit der Umstellung auf den ORF-Beitrag entfallenen Vorsteuerabzug. Im Gegenzug darf der ORF aber mehr Mittel aus einem so genannten "Sperrkonto" beziehen. Der ORF darf auf maximal 710 Mio. Euro aus Einnahmen aus dem ORF-Beitrag zugreifen. Der Rest fließt auf besagtes "Sperrkonto". Der Deckel wird auf 780 Mio. Euro angehoben. Allerdings ist der ORF-Beitrag noch länger in Höhe von 15,30 Euro eingefroren.

Thurnher: Kosten nicht gedeckt

Aufgrund der Sorgfaltspflicht müsse man Schritte setzen, um die Streichung der Mittel abzuwenden, erklärte Thurnher. Als ersten Schritt kündigte sie eine mit einem Rechtsgutachten abgesicherte Anzeige bei der Medienbehörde KommAustria an. Dort werde man erklären, dass die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags nicht gedeckt seien. Im gleichen Atemzug beschreite man den Weg zum Verfassungsgerichtshof, so die ORF-Chefin. Dieses Vorhaben, das man "unverzüglich" in die Tat umsetzen wolle, sei bereits mit dem künftigen ORF-Chef Clemens Pig akkordiert. Pig sprach wenige Stunden zuvor davon, dass die Streichung durch den Gesetzgeber "verdammt kurzfristig" erfolgt sei.

Von einer Gebührenerhöhung könne keine Rede sein, sagte Thurnher. Zuvor hatte ORF-Stiftungsrat Peter Westenthaler vor Medienvertretern erklärt, dass im obersten ORF-Gremium "um eine Erhöhung der Haushaltsabgabe gerungen" werde, für den Fall, dass andere Sparmaßnahmen nicht genügen sollten. Thurnher sprach daraufhin von einem "eklatanten Bruch der Verschwiegenheitsverpflichtung". Westenthaler habe Falschinformationen verbreitet, die sie klar zurückweise.

Stv. Stiftungsratsvorsitzender zurückgetreten

Im Rahmen der Sitzung legte zudem der stv. Stiftungsratsvorsitzende und ÖVP-"Freundeskreisleiter" Gregor Schütze seine Funktion zurück. Gegenüber mehreren Medien hielt er fest, dass er den "beruflichen Fokus wieder ausschließlich" auf seine Unternehmen richten wolle. Unter seiner Mitführung seien "wichtige Entscheidungen" im obersten ORF-Gremium getroffen und somit eine "neue Ära eingeleitet" worden, meinte er und trat für eine "grundlegende Reform der Governance samt Stiftungsrat" ein. "Diese Strukturen sind in die Jahre gekommen und müssen völlig neu gedacht werden."

Schütze ist einer von mehreren Stiftungsräten, denen Unvereinbarkeiten mit ihrem eigentlichen Beruf in der PR-Branche und den damit einhergehenden Geschäftsbeziehungen vorgeworfen wurden. Erhärtet haben sich diese bisher nicht. Auch ist jene Aussendung, in der im Zuge des Rücktritts des damaligen ORF-Chefs Roland Weißmann vom Vorwurf der sexuellen Belästigung die Rede ist, neben jenem von Stiftungsratsvorsitzendem Heinz Lederer auch mit Schützes Namen gezeichnet. Weißmann geht gegen diese Aussendung vor Gericht vor.

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