Vor Inkrafttreten
Kopftuch-Verbot: Mädchen wenden sich jetzt schon an VfGH
Ab 1. September 2026 dürfen Schülerinnen unter 14 Jahren kein Kopftuch mehr tragen, welches das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt. Wenn gegen das Verbot verstoßen wird, werden die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch mit der Schulleitung gebeten. Bei mehrfachen Vergehen ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.
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Fünf Schülerinnen im Alter zwischen 9 und 12 Jahren (sowie ihre Eltern) wenden sich bereits jetzt - die Regelung ist noch gar nicht scharfgestellt - an den Verfassungsgerichtshof. Sie fühlen sich durch das Verbot bereits jetzt diskriminiert und psychisch belastet.
Anträge überhaupt zulässig?
Die jungen Schülerinnen bringen jedenfalls vor, das islamische Kopftuch aus persönlicher Überzeugung und aus freien Stücken zu tragen. Sie (sowie ihre Eltern) orten einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatleben, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Wahrung des Kindeswohls bzw. das Recht der Eltern auf Erziehung entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen.
Der VfGH wird nun prüfen, ob die Anträge zu diesem Zeitpunkt überhaupt schon zulässig sind. Möglich ist also, dass das Höchstgericht im Juni noch gar nicht inhaltlich entscheidet.
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