Selbstbestimmung

Kinderkopftuch-Verbot: Bilanz nach erster Woche

Muslimisches Mädchen
© Getty Images/iStockphoto
Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander nach einer Woche Verbot des Kinderkopftuchs: "Keine falsche Toleranz bei geltenden Regeln."
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Seit Beginn des neuen Schuljahres gilt das Kopftuchverbot für Mädchen bis zum 14. Geburtstag. In Oberösterreich verliefen die ersten Tage zum überwiegenden Großteil reibungslos wurde bislang nur ein Gespräch zwischen Eltern und der Bildungsdirektion gemeldet. Wenige weitere sind derzeit in Abstimmung. "Hinter jedem Verstoß steht ein junges Mädchen, dem die freie Entfaltung verwehrt wird“, sagt Bildungslandesrätin LH-Stv. Christina Haberlander (ÖVP). Beim Kopftuchverbot gehe es zugleich um die Selbstbestimmung und die Bildungschancen von Mädchen. "Mädchen sollen frei und selbstbestimmt aufwachsen können und nicht aufgrund religiöser, familiärer oder gesellschaftlicher Vorstellungen das Gefühl vermittelt bekommen, ihren Körper verhüllen zu müssen. Gleichberechtigung und Selbstbestimmung sind Grundwerte unseres Zusammenlebens."

Studie aus Frankreich zeigt Erfolg

Dass klare Regeln und gute Bildungschancen kein Widerspruch sein müssen, zeigt auch der Blick nach Frankreich. Bereits 1994 wurden dort auffällige religiöse Symbole an öffentlichen Schulen eingeschränkt, 2004 folgte eine gesetzliche Regelung. Eine wissenschaftliche Untersuchung von Ökonomen der Paris School of Economics aus dem Jahr 2023 kam zu dem Ergebnis, dass sich nach der Regelung von 1994 die Bildungsabschlüsse von Mädchen muslimischer Herkunft verbesserten und sich der Rückstand gegenüber nicht-muslimischen Mädchen verringerte. Bei männlichen Schülern muslimischer Herkunft zeigte sich kein vergleichbarer Effekt. Einen auffälligen Rückzug der betroffenen Mädchen aus dem regulären Bildungssystem stellten die Forscher ebenfalls nicht fest. "Die Erfahrungen aus Frankreich zeigen, dass klare Regeln dazu beitragen können, Mädchen mehr Chancen auf Bildung, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zu eröffnen. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut – aber sie steht keinesfalls über dem Gesetz", so Haberlander abschließend.

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