Kritik immer lauter
Jetzt schießt auch Wien gegen Bablers Medienförderung
Die Kritik an der geplanten Zeitungszustellungsförderung von Medienminister Andreas Babler reißt nicht ab - im Gegenteil. Nachdem bereits vier Bundesländer (Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark) negative Stellungnahmen zu dem Gesetz im Parlament eingebracht haben, hat am Wochenende auch die Bundeswettbewerbsbehörde den von Babler geplanten Förderungs-Ausschluss von Gratiszeitungen als "wettbewersverzerrend" kritisiert.
Stadt Wien fordert Babler auf, Gratiszeitungen bei Förderung einzubeziehen
Am Montag ist die nächste negative Stellungnahme beim Parlament eingetrudelt. Und die kommt ausgerechnet von Bablers Genossen in Wien! Die Stadt Wien fordert ihren Parteifreund darin explizit dazu auf, auch Gratiszeitungen in die Förderung miteinzubeziehen:
"Im Interesse einer möglichst umfassenden Stärkung des österreichischen und auch des Wiener Medienstandorts wird jedoch angeregt, die im Entwurf zum Zeitungs-Zustellung-Förderungs-Gesetz – ZZF-G vorgesehene Beschränkung des Fördergegenstandes auf abonnierte Tages- und Wochenzeitungen nochmals zu evaluieren. Aus der Sicht Wiens wäre insbesondere zu prüfen, ob nicht auch journalistisch qualitätsgesicherte kostenlose Printmedien mit nachweisbaren Zustellkosten unter Einhaltung derselben qualitativen, transparenten und förderrechtlichen Voraussetzungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden sollten. Eine solche Erweiterung könnte sowohl die Zielsetzung des Gesetzes, die Vielfalt journalistischer Angebote und die flächendeckende Informationsversorgung sichern, als auch den Medienstandort Wien in seiner gesamten Breite stärken, ohne die grundlegende Systematik des Gesetzes in Frage zu stellen."
Auch interessant
Förderung trägt "Wiener Medienmarkt nicht Rechnung"
Und weiter heißt es in der Stellungnahme der Stadt Wien: "§ 1 ZZF-G definiert derzeit das Förderziel ausschließlich im Hinblick auf Zuschüsse für die Zustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen. Diese Einschränkung wird durch die Begriffsbestimmung der „abonnierten gedruckten Auflage" in § 2 Z 1 ZZF-G sowie die Fördervoraussetzungen des § 3 ZZF-G konsequent fortgeführt. In weiterer Folge knüpft auch der Berechnungsmechanismus des § 4 Abs.1 ZZF-G ausschließlich an abonnierte Druckexemplare an. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Zielsetzung des ZZF-G wird bezweifelt, dass diese Beschränkungen den tatsächlichen Gegebenheiten des österreichischen und insbesondere des Wiener Medienmarktes in ausreichendem Maße Rechnung tragen."
Die Wiener heben in ihrer Stellungnahme ausführlich hervor, dass insbesondere die Gratiszeitungen am Wiener Medienstandort eine wichtige Rolle spielen und breite Bevölkerungsschichten informieren. Selbstverständlich seien auch die Gratiszeitungen von Kostensteigerungen bei der Zustellung betroffen: "Wien ist der bedeutendste Medienstandort Österreichs. Neben klassischen Abonnementzeitungen haben sich insbesondere kostenlose Tages- und Regionalzeitungen als wesentlicher Bestandteil der Wiener Medienlandschaft etabliert. Diese Medien leisten einen wichtigen Beitrag zur regionalen und lokalen Berichterstattung, zur Information breiter Bevölkerungsschichten, zur publizistischen Vielfalt sowie zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Wien. Auch den Anbieter*innen kostenloser Tages- und Regionalzeitungen entstehen erhebliche und nachweisbare Zustellkosten. Die in den Erläuternden Bemerkungen dargestellten Kostensteigerungen bei der Haus- und Postzustellung betreffen daher nicht ausschließlich abonnierte Kaufzeitungen, sondern sämtliche regelmäßig physisch verbreiteten Printmedien. Schon vor diesem Hintergrund erscheint es fachlich geboten zu evaluieren, ob auch kostenlose Zeitungen, sofern sie vergleichbare publizistische Anforderungen erfüllen und ihre Zustellkosten nachweisen können, in den Anwendungsbereich des Förderregimes einbezogen werden sollten."
"Derselbe Leser- und Werbemarkt"
"Kostenlose Zeitungen erfüllen – unabhängig von ihrem Finanzierungsmodell – ebenfalls eine wichtige publizistische Funktion und tragen insbesondere im urbanen Raum wesentlich zur täglichen Informationsversorgung großer Bevölkerungsteile bei. Darüber hinaus stehen sie auf denselben Leser- und Werbemärkten im Wettbewerb mit Kaufzeitungen. Auch vor diesem Hintergrund sollte erwogen werden, die derzeit vorgesehene Beschränkung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereiches in den §§ 1 bis 4 ZZF-G im Hinblick auf die Zielsetzung des Gesetzes sowie eine möglichst wettbewerbsneutrale Ausgestaltung staatlicher Unterstützungsmaßnahmen entsprechend auszuweiten."
Die Wiener Landesregierung regt daher die Überarbeitung des Gesetzesentwurfes an: "Es wird die Überprüfung der Definition der „abonnierten gedruckten Auflage" dahingehend angeregt, ob auch regelmäßig und kostenlos zugestellte Druckwerke mit nachweisbarer Zustellung unter klar definierten Voraussetzungen berücksichtigt werden können."
Damit steigt der Druck auf Babler immer mehr: Alle drei SPÖ-regierten Bundesländer sprechen sich in ihren Stellungnahmen für die Einbeziehung von Gratiszeitungen bei der Zustellförderung aus.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden