So einfach geht's

Jetzt bis zu 1.000 Euro Heizkosten-Zuschuss sichern!

Eine Hand dreht den Thermostatregler an einem weißen Heizkörper.
© Getty Images/Westend61
In Österreich können Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bis zu 1.000 Euro Unterstützung für die Heizsaison erhalten. Wer den Antrag im Herbst stellt, bekommt das Geld auf einmal.
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Mit dem Wärmepreisdeckel unterstützt das Land auch 2026 Privathaushalte bei hohen Heizkosten. Die Förderung beträgt je nach Einkommen und tatsächlicher finanzieller Belastung mindestens 50 und maximal 1.000 Euro. Anspruch haben Haushalte mit Hauptwohnsitz im Burgenland, deren maßgebliche Bemessungsgrundlage höchstens 43.000 Euro beträgt. Wie viel Geld tatsächlich ausbezahlt wird, hängt nicht allein vom Einkommen ab. Entscheidend sind auch die Heizkosten des jeweiligen Haushalts. Das Land setzt dabei unterschiedliche Zumutbarkeitsgrenzen fest und übernimmt einen Teil jener Belastung, die darüber hinausgeht.

In vielen anderen Bundesländern gibt es bereits laufende oder zugesagte Heizkostenzuschüsse, die per Antrag ausgezahlt werden können. So läuft die Frist in Tirol etwa noch bis Monatsende, in der Steiermark läuft er seit Monatsbeginn und in Vorarlberg startet der Zuschuss ab Sonntag, 19. Oktober. Finanz.at hat berichtet.

Drei Stufen entscheiden über Gesamtförderung

Die Förderung ist in drei Einkommensstufen gegliedert. Bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 23.000 Euro gelten Heizkosten bis zu 3 Prozent dieser Bemessungsgrundlage als zumutbar. Bei einem Betrag von bis zu 33.000 Euro liegt die Grenze bei 5 Prozent und bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 43.000 Euro bei 7 Prozent.

Für die Berechnung werden allerdings nicht die vollständigen Heizkosten berücksichtigt. Das Land zieht 90 Prozent der tatsächlichen Wärmekosten heran. Damit soll nach Angaben des Landes weiterhin ein Anreiz zum Energiesparen bestehen.

Sockelbetrag hilft Haushalten mit Niedrigeinkommen

Für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen gibt es zusätzlich eine wichtige Sonderregel. Liegt die Bemessungsgrundlage bei höchstens 23.000 Euro und würde die normale Berechnung wegen niedriger Heizkosten eigentlich zu keiner Förderung oder zu einem Betrag von weniger als 200 Euro führen, wird ein Sockelbetrag von 200 Euro gewährt. Damit können Haushalte in dieser Einkommensgruppe unter den entsprechenden Voraussetzungen mindestens 200 Euro erhalten, selbst wenn die reguläre Berechnung einen niedrigeren Förderbetrag ergeben würde.

Das Land nennt selbst ein konkretes Berechnungsbeispiel. Bei Heizkosten von 5.000 Euro werden zunächst 90 Prozent und damit 4.500 Euro berücksichtigt. Hat der Haushalt eine Bemessungsgrundlage von 42.000 Euro, gelten davon 7 Prozent beziehungsweise 2.940 Euro als zumutbare Heizkosten. Die Differenz beträgt somit 1.560 Euro. Weil die Förderung allerdings mit maximal 1.000 Euro gedeckelt ist, erhält der Haushalt in diesem Beispiel den Höchstbetrag von 1.000 Euro.

Einmalige Auszahlung bei Antrag im Herbst

Besonders interessant ist die Auszahlung bei Anträgen im Herbst. Grundsätzlich sieht das Fördermodell eine Auszahlung in zwei Tranchen vor. Wer bereits im Frühjahr oder Sommer beantragt hat, erhält zunächst eine erste Tranche und die zweite Auszahlung mit Beginn der nächsten Heizperiode. Für spätere Antragsteller gilt hingegen eine einfachere Regel: Wer erst im Herbst einen Antrag stellt und als förderfähig eingestuft wird, erhält die gesamte bewilligte Fördersumme auf einmal. Laut Land entsteht durch die spätere Antragstellung keine finanzielle Benachteiligung. Damit können anspruchsberechtigte Haushalte aktuell im besten Fall die gesamten 1.000 Euro in einer Auszahlung erhalten.

Der Wärmepreisdeckel ist nicht auf eine bestimmte Heizform oder einen bestimmten Energieanbieter beschränkt. Grundsätzlich können damit unterschiedliche Heizarten berücksichtigt werden. Wer allerdings mit fossilen Energieträgern wie Öl oder Gas heizt, muss sich 2026 grundsätzlich bereit erklären, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder bereits eine entsprechende Beratung durchgeführt haben. Dabei soll geprüft werden, welche Maßnahmen für einen späteren Umstieg auf erneuerbare Energie beziehungsweise zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich und zumutbar wären.

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