Der neue Bodenabfertiger am Flughafen Wien, die Joint Sky Services GmbH, darf trotz einer Anfechtung der Lizenzvergabe seinen Betrieb "vorerst" wie geplant am 25. Oktober aufnehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Donnerstag, wie dieses im Anschluss daran mitteilte. Die inhaltliche Prüfung der Neuausschreibung der Bodenabfertigung durch das Gericht steht jedoch noch aus.
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Damit bestätigte das BVwG die im Bescheid des Verkehrsministeriums ausgeschlossene aufschiebende Wirkung von Beschwerden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Interesse der Flughafen Wien AG, die sonst laut Gesetz als Ersatz-Bodenabfertiger unfreiwillig einspringen hätte müssen.
Zwei Beschwerden gegen Vergabe
Gegen die Vergabe der Bodenabfertigungslizenz an die Joint Sky Services GmbH hatten zwei der vier unterlegenen Bewerber Beschwerde erhoben. Die Firma war erst drei Tage vor der ursprünglichen Ausschreibungsfrist gegründet worden.
Noch bis 24. Oktober ist die Airline Assistance Switzerland AG (AAS) neben dem Flughafen Wien für die Bodenabfertigung am Vorfeld zuständig. Die AAS betreut in Wien rund zwei Dutzend der insgesamt rund 65 Fluggesellschaften, darunter Turkish Airlines und die IAG-Fluglinien Iberia und British Airways.
Vergabe war schon einmal "mangelhaft"
Vor AAS hatte der türkische Dienstleister Celebi die Lizenz inne, dieser musste sie aber 2020 aufgrund einer vom Bundesverwaltungsgericht festgestellten "mangelhaften" Vergabe vorzeitig abgeben.
In der EU müssen Flughäfen ab einer gewissen Größe einen zweiten Bodenverkehrsdienstleister haben, damit Airlines eine Alternative zur Abfertigung durch den Flughafenbetreiber haben.
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