Neu ab Oktober

E-Moped-Irrsinn: Dreiräder bleiben erlaubt

Ein Lieferfahrer fährt auf einem E-Scooter, daneben eine Grafik eines roten E-Rikschas.
© APA / styriaquad (oe24 Montage)
E-Mopeds werden von den Radwegen verbannt. Ein bulliges E-Dreirad darf aber bleiben.
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Besitzer eines "Geco City AX3" können aufatmen. Das bullige Elektro-Dreirad mit einem stolzen Kampfgewicht von 156 Kilogramm (ohne Fahrer!) und einer Breite von fast einem Meter darf weiterhin unbehelligt auf Österreichs Radwegen herumtuckern.

Ein 12 Kilo schwerer, knapp 40 Zentimeter breiter E-Scooter mit Sitz - vulgo: E-Moped - mit gleicher Leistung und Höchstgeschwindigkeit (max. 600 Watt, 25 km/h) wird hingegen ab 1. Oktober de facto verboten.

Blaues elektrisches Dreirad mit zwei Sitzen und Korb, Logo „E-GO“ oben rechts.
"Geco City AX3" darf weiterhin auf Radwegen fahren. © styriaquad.at

Der Grund: Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie müssen also zugelassen werden und ein Kennzeichen sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Außerdem dürfen sie nicht mehr auf Radwegen fahren - de facto also verboten, weil wohl niemand mit 25 km/h über den Wiener Ring kurvt.

Schwarzer E-Scooter mit Sitz und kleinem Gepäckkorb hinten auf weißem Hintergrund.
Verboten: E-Moped darf nicht mehr auf Radwegen fahren. © shoepping.at

Steigen Lieferfahrer auf E-Dreiräder um?

L1e-B betrifft jedenfalls Zweiräder. Mehrspurige - also Drei- oder Vierräder - sind davon nicht betroffen. Seniorenmobile können somit beispielsweise weiter auf Fahrradwegen fahren. Aber eben auch TukTuks oder größere E-Dreiräder. Einzige Einschränkung für den Radweg: Mehrspurige Fahrräder dürfen höchstens 100 Zentimeter breit sein.

Preislich liegen E-Mopeds und E-Dreiräder übrigens oft nicht weit auseinander. Gut möglich also, dass der ein oder andere Lieferfahrer umsattelt.

Ministerium: "Oft Seniorenmobile"

Auf oe24-Anfrage heißt es aus dem Mobilitätsministerium: „Die Novelle hat zum Ziel, die schnellen und wuchtigen E-Mopeds im Sinne der Verkehrssicherheit von den Radwegen auf die Straße zu verlagern. Die genannten mehrspurigen E-Fahrzeuge sind oft Seniorenmobile, auf die viele Menschen, teilweise auch aus gesundheitlichen Gründen, angewiesen sind. Daher wird es in diesem Bereich durch die KFG-Novelle keine Änderungen geben, zumal Seniorenmobile typischerweise deutlich langsamer unterwegs sind."

Bei Zustellplattformen hätten hingegen bereits einige Unternehmen signalisiert, auf E-Bikes umstellen zu wollen, so wie das in anderen Ländern bereits gängige Praxis sei, so das Ministerium.

91 Prozent begrüßen neue E-Moped-Regeln

Laut einer Umfrage des IFDD für W24 begrüßen 91 Prozent der Wienerinnen und Wiener die neuen E-Moped-Regeln.

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