Madrid – Spaniens Oberstes Gericht hat dem Modekonzern H&M untersagt, nach Arbeitsschluss tägliche Durchsuchungen der Taschen von Beschäftigten sowie monatliche Stichproben an deren Spinden durchzuführen. Nach Meinung der Richter verletzen diese Überprüfungen das Recht der Belegschaft auf Privatsphäre, berichtet Reuters. Initiiert wurde das Gerichtsverfahren durch die Gewerkschaften UGT und CCOO. Die Richter befanden, dass H&M nicht ausreichend belegen konnte, dass solche Überprüfungen zur Verhinderung interner Diebstähle zwingend erforderlich sind. Das Unternehmen verzichtete laut Reuters auf eine Stellungnahme zu der Entscheidung.
Ungerechtfertigte Überprüfungen im Fokus
Den gerichtlichen Feststellungen zufolge musste lediglich das Personal der Spätschicht beim Verlassen des Filialgebäudes am Personalausgang Handtaschen vorzeigen. Angestellte früherer Schichten gingen laut EL MUNDO über den regulären Haupteingang hinaus, der bereits mit Sicherheitsschleusen ausgestattet war. Vorgesetzte oder Sicherheitspersonal nahmen dort kurze Kontrollen der Taschen vor. Zudem kontrollierte H&M einmal pro Monat stichprobenartig die Schließfächer des Personals. Das Gericht bewertete diese Praxis eher als präventive Abschreckung und nicht als Reaktion auf eine konkrete Notwendigkeit. Gelindere Mittel – wie etwa die Installation von Sicherheitsschleusen an den Mitarbeiterausgängen – könnten denselben Zweck erfüllen.
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Mangelnde Nachweise für interne Verluste
Zudem stellte die Justiz fest, dass H&M keine überzeugenden Nachweise dafür erbrachte, dass die Belegschaft für einen maßgeblichen Teil der Fehlbestände verantwortlich sei. Der Beklagte habe nicht aufschlüsseln können, wie hoch die Anteile von internem Diebstahl im Vergleich zu Ladendiebstählen, Lieferantenbetrug oder Fehlerfassungen in der Verwaltung seien, so Reuters. Nach Angaben der Richter legte H&M lediglich Datentabellen vor, deren Aussagekraft unzureichend untermauert war. Zudem räumte das Unternehmen ein, die genauen Ursachen der Warenverluste nicht differenzieren zu können. In den vergangenen drei Jahren wurden bei rund 4.600 Beschäftigten lediglich sechs Personen wegen Diebstahls entlassen. Für das Gericht war dies ein klares Indiz gegen ein Ausmaß an internen Entwendungen.
Durchsetzung mit unmittelbarer Wirkung
Die Richter stellten klar, dass Taschen- und Spindkontrollen ohne konkreten Anlass nicht mit dem Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz vereinbar sind. Arbeitgeber stünden in der Pflicht, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen nachzuweisen, was H&M im vorliegenden Fall nicht gelungen sei. Infolgedessen verfügte das Gericht die unverzügliche Einstellung der täglichen Taschen- sowie der regelmäßigen Spindkontrollen. Die Entscheidung unterstreicht, dass Eingriffe in die Privatsphäre von Beschäftigten nur bei einem konkreten und belegbaren Erfordernis zulässig sind.
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