Schlagerstar Heino (87) hat sich mit dem AfD-Kreisverband Uckermark auf eine Schadenersatzzahlung von 7500 Euro geeinigt. Der Grund dafür ist, dass die Partei vor einer Landratswahl ohne seine Erlaubnis mit seinem Namen geworben hatte. Eigentlich hatte Heino 30.000 Euro gefordert, doch vor dem Landgericht Innsbruck einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Das bestätigten Heinos Manager Helmut Werner (42) und eine Gerichtssprecherin gegenüber der deutschen Billd mit den Worten: "Damit ist die Sache für uns erledigt." Zuerst hatte die "Märkische Oderzeitung" darüber berichtet.
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Ungefragte Werbung in sozialen Medien
Auslöser des Streits war die Landratswahl in der Uckermark im April 2026. AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in den sozialen Medien mit dem Namen des Schlagersängers für sich geworben. Sein Spruch lautete: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen." Teichner schrieb weiter: "Blau blüht die Uckermark." Das war eine Anspielung auf Heinos berühmten Schlager "Blau blüht der Enzian" und gleichzeitig auf die Parteifarbe der AfD. Heino wollte für die Wahlwerbung jedoch nicht herhalten. Sein Management machte einen Imageschaden geltend, und Manager Werner stellte klar, dass der Sänger die AfD "definitiv nicht gewählt" hat.
Verfahren vor zwei Gerichten
Der Streit beschäftigte gleich zwei Gerichte. Zunächst ging Heino vor dem Landgericht Neuruppin gegen die Wahlwerbung vor, woraufhin der AfD-Kreisverband eine Unterlassungserklärung abgeben musste. Damit verpflichtete sich die Partei, die beanstandete Werbung künftig zu unterlassen. Weil der Sänger in Österreich lebt, klagte er anschließend vor dem Landgericht Innsbruck auf Schadenersatz.
Einigung nach Entschuldigung des Politikers
Inzwischen ist der Rechtsstreit beigelegt. AfD-Politiker Teichner hat sich mittlerweile entschuldigt. Für Heino und sein Management ist die Angelegenheit damit abgeschlossen.
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