Verfahren dauerten Jahre

Mordfall Leonie: Protokoll des Justiz-Versagens

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Der Mordfall Leonie offenbart immer mehr das Versagen der Justiz.
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Wien. Zumindest drei der vier Tatverdächtigen hätten längst nicht mehr im Land sein dürfen. Das zeigen die Straf- und Asyl-Akten der vier Afghanen, die ÖSTERREICH vorliegen.

TÄTER 1 (18 Jahre): Drei Mal verurteilt

Jener 18-jährige Afghane, dem die Wohnung gehörte, in der Leonie mutmaßlich ermordet wurde, ist seit Jahren amtsbekannt. Seit 2018 wurde er 11 Mal angezeigt. Drei Mal wurde er gerichtlich verurteilt:

  • 2018: Zuerst zwei Monate bedingt, Probezeit 3 Jahre.
  • 2019: nächste Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz zu 10 Wochen bedingt.
  • 2020: letzte Verurteilung wegen räuberischem Diebstahl zu 10 Monaten unbedingt. Schon zwei Monate (!) später wurde er im August 2020 bedingt entlassen.

Asyl-Skandal. Der Afghane hätte längst nicht mehr im Land sein dürfen: 2015 kam er mit der Flüchtlingswelle nach Österreich, seit 2016 genießt er subsidiären Schutz wegen Minderjährigkeit.

Im Juli 2019 wurde dann ein Aberkennungsverfahren wegen Anklageerhebung gestartet.

Im Oktober 2019 erging der Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in dem dem Afghanen der subsidiäre Schutz ab­erkannt wurde und der Erlass einer Rückkehrentscheidung. Das Problem: Die Abschiebung des damals 16-Jährigen war unzulässig, weil er zu diesem Zeitpunkt minderjährig war.

Seit 4. November 2019 lief das Aberkennungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht – also fast zwei Jahre. Bisher ohne Ergebnis!

TÄTER 2 (16 Jahre): Erst seit April hier

Der 16-jährige Afghane, der behauptet, Leonies „Freund“ gewesen zu sein, kam erst im April 2021 nach Österreich. Seine Mutter und Schwester sind seit 2020 anerkannte Asylwerber. Sein Verfahren ist derzeit noch laufend. Nun wurde gegen ihn ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet.

TÄTER 3 (23 Jahre): Sexualstraftäter

Der am Mittwochabend festgenommene 23-jährige Afghane ist seit 2018 fünf Mal polizeilich angezeigt worden.

Im Mai 2020 wurde er gerichtlich verurteilt – wegen Körperverletzung, geschlechtlicher Nötigung und versuchter schwerer Nötigung. Er ist also ein verurteilter Sexualstraftäter! Der Afghane wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon 18 Monate bedingt.

Bereits im Mai 2020 wurde er aus der Haft entlassen.

Auch bei seinem Asyl-Verfahren kam es zu einer Pannen-Serie. Der Afghane kam 2015 mit der Flüchtlingswelle nach Österreich, stellte dann einen Asylantrag.

Im Februar 2018 erging der Bescheid, dass er keinen Aufenthaltstitel erhält, eine Abschiebung zulässig sei. Ihm wird eine Frist für die freiwillige Ausreise gesetzt.

Nur einen Monat später – im März 2018 – bringt er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid ein. Zur Verhandlung im September 2019 erscheint er jedoch nicht.

Stattdessen wird er im November 2019 in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert und ein rechtskräftiges Waffenverbot gegen ihn ausgesprochen.

Im Mai 2020 wird er aus der Haft entlassen. Nach seiner Entlassung taucht der Afghane unter.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt das Asyl-Verfahren im September 2020 schließlich ein (!), wegen „unbekannten Aufenthalts“.

Video zum Thema

Justiz-Skandal um flüchtigen Afghanen im Fall Leonie


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TÄTER 4 (22 Jahre): Keine Abschiebung

Nach einem weiteren Verdächtigen – einem 22-jährigen Afghanen – wird europaweit gefahndet (siehe Seite 5). Auch bei ihm handelt es sich um einen Amtsbekannten.

Seit 2016 wurde der Afghane 6 Mal polizeilich angezeigt. Delikte: Suchtmittelhandel Hehlerei und Köperverletzung. 3 Mal wurde er sogar ­gerichtlich verurteilt.

  • 2018: Zuerst bedingte Strafe von 8 Wochen (Probezeit 3 Jahre).
  • 2019: Innerhalb der Probezeit wird der 22-Jährige wieder straffällig. Er wird daraufhin zu 7 Monaten Haftstrafe verurteilt, 6 Monate davon bedingt.
  • 2020: Bei der dritten Ver­urteilung fasst der Afghane schließlich neun Monate bedingt aus. Am 12. September 2020 trat er die Haft an.

Besonders heftig ist im Fall des 22-jährigen flüchtigen Afghanen aber einmal mehr das Justiz-Versagen bei seinem Asyl-Verfahren.

2015 stellte er seinen Asyl­antrag in Österreich.

Im Oktober 2017 erhielt der Afghane schließlich einen negativen Asylbescheid.

Im November 2017 brachte er eine Beschwerde gegen die ­negative Asylentscheidung beim Bundesverwaltungs­gericht ein, die seitdem anhängig ist.

Der Skandal: Obwohl er seit Juni 2018 wegen Straffälligkeit das Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gemäß § 13 Abs. 2 AsylG verloren hatte, blieb er dennoch in Österreich. Der absurde Grund: Da das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht nach wie vor anhängig war, kam ihm ein faktischer Abschiebeschutz zu. Die Justiz hat auch im Fall jenes 22-jährigen Afghanen wieder einmal geschlampt. Denn eigentlich hätte aufgrund der Straffälligkeit ein Beschleunigungsgebot nach § 27 Asylgesetz zur Anwendung kommen müssen. Er hätte also seit mehr als drei Jahren abgeschoben werden müssen! Stattdessen blieb der Afghane weiter im Land, beging in der Zwischenzeit weitere Straftaten und war mutmaßlich auch in den Mord an Leonie involviert. Jetzt ist er auf der Flucht – ein Justiz-­Skandal!

(fen)

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