Neues Urteil
„Orgasmus-Päpstin“ hätte nicht entlassen werden dürfen
OÖ. Die Volksschullehrerin Monika Ring, die im Internet unter dem Namen „Orgasmus-Päpstin“ Ratschläge für mehr Sinnlichkeit gegeben hat, hat am Donnerstag nochmals das Gericht beschäftigt. Das Oberlandesgericht Linz hat nun entschieden, dass die Kündigung zwar berechtigt war, allerdings war die fristlose Entlassung der Volksschullehrerin nicht rechtens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bildungsdirektion sprach im Dezember 2023 die Entlassung gegen die Lehrerin aus. Zuvor hat der Dienstgeber sie mehrmals aufgefordert, ihre Aktivitäten im Internet so zu gestalten, dass sie nicht von Schülern verfolgt werden können. Die Lehrerin bekämpfte ihre Entlassung mit einer Klage - diese wurde abgewiesen.
Als Folge des aktuellen Urteils muss der Frau nun die übliche dreimonatige Kündigungsfrist zugestanden werden. Beide Parteien können sich jetzt noch mit einer außerordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof wenden.
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