Paar misshandelte sich gegenseitig

Hassliebe endete mit Frauenmord

Hassliebe endete mit Frauenmord
© APA
Dramatische Wende im Mordfall Daria K: Das Opfer war ebenfalls wegen Gewalt gegen den späteren Täter amtsbekannt.
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Wien. Dass es schon vor den blutigen Ereignissen in der Nacht auf Dienstag sowie Mittwochfrüh immer wieder schlimm herging in der Wohnung im 4. Stock eines Wohnhauses in der Angeligasse in Favoriten, war ein offenes Geheimnis in der Nachbarschaft – dass aber nicht nur der vorbestrafte Gewalttäter (ein 29-jähriger Österreicher mit tunesischen Wurzeln) Anlass für Amtshandlungen war, sondern auch die 28-jährige Polin, überrascht dann doch. Offenbar war es eine Beziehung unter der Devise „Sie liebten und sie schlugen sich“.

Dauerstreit in der Beziehung

Wie die Exekutive bestätigt, gab es es in der Vergangenheit mehrfach Vorfälle und Anzeigen wegen Prügelorgien, Sachbeschädigung, Drohungen und Nötigungen gegen beide. Wobei auch das spätere Mordopfer seine Hand gegen den Freund erhoben hatte – und aus seiner Wohnung in Meidling weggewiesen werden musste. Das Problem des Paares: extremer Alkohol- und auch Drogenmissbrauch.

„Ich war’s nicht!“ Dass auch Daria K. amtsbekannt war, dürfte der Grund sein, warum sie nach einer Prügel­attacke von ihm Dienstagabend nicht unter Polizeischutz genommen wurde.

Todesursache: Erwürgen

Wie berichtet, brachte die Rettung die Verletzte ins Spital, wo sie verarztet wurde und danach allein wieder heimfuhr. Währenddessen suchten die Beamten den Angreifer in unmittelbarer Umgebung in Favoriten sowie bei seiner Wohnung in Meidling, um ein Gefährdergespräch mit ihm zu führen und ein Betretungs- und Annäherungsverbot auszusprechen. Leider wurde der 28-Jährige nicht angetroffen – der strawanzte herum, stahl sich in den Morgenstunden (er hatte einen Schlüssel) in die Unterkunft seiner „Hassliebe“ und versetzte ihr mit einem Küchenmesser einen Bauchstich. Danach, so ergab die Obduktion, wurde sie erwürgt.

Der Hauptverdächtige streitet nun alles ab: „Ich war spazieren, dann fand ich sie leblos vor.“ Wer es sonst gewesen sein soll, dafür hat er keine Erklärung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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