Flugrecht
Gepäck-Tracker für Flugreisen: Ist das erlaubt?
Ein verlorenes Gepäckstück braucht oft Wochen, um wieder zurück zu seinem Besitzer zu kommen. Unzählige Anrufe bei der Fluggesellschaft sind nötig, um die richtigen Hebel in Gang zu setzen und seine Wertsachen wieder zu erhalten. Daher bietet es sich für viele an, einfach einen Tracker auf ihrem Gepäck anzubringen, damit dieses nicht verloren gehen kann.
Derzeit am besten eignet sich wohl für viele der Airtag von Apple, welcher durch seine geringe Größe leicht irgendwo angebracht werden kann. Anschließend kann man mit seinem Handy die genaue Position des Airtags und somit der Wertsachen herausfinden.
Teilweise verboten
Da die Tracker ein Signal aussenden, haben sich manche Fluggesellschaften dazu entschlossen, sie zu verbieten. Lufthansa meint etwas, dass solche Geräte in die Kategorie der "Portable Electronic Devices" fällt und somit den Gefahrgut-Bestimmungen für die Beförderung in Flugzeugen unterliegt. Demnach müssten solche Tracker, genau so wie Handys, Laptops oder ähnliches, vor dem Flug deaktiviert werden.
Auch wenn ein einzelner Tracker vermutlich keine Störung verursachen würde, könnten mehrere davon zu einem elektronischen Problem führen, was vor allem bei der Landung ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Nutzen
Abgesehen von den rechtlichen Bestimmungen, kann man auch den Nutzen der kleinen Ortungsgeräte in Frage stellen. Immerhin wüsste man dann zwar, wo sich das Gepäck befindet, aber schneller erhalten würde man es trotzdem nicht. Wer mitten im Flug bemerkt, dass die eigene Reisetasche am Flughafen vergessen wurde, wird die Piloten auch nicht dazu bewegen können, noch einmal umzukehren.
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