EU verwarnt Österreich wegen Grundstückserwerbs
Darüber hinaus muss laut dem Gesetz eine künftige landwirtschaftliche Nutzung durch einen Bauer in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewährleistet werden. Österreich habe zwar einige Bedenken der Kommission bereits berücksichtigt, doch sei das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz in einigen Aspekten "immer noch unverhältnismäßig" und "noch nicht vollständig mit dem freien Kapitalverkehr vereinbar".
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im Dezember 2008 Österreich in einer zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert, Bestimmungen über den Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz zu ändern. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
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