Erweiterter Steuerdatenaustausch in EU beschlossen
Für die Umsetzung der EU-Richtlinie hat ein Land drei Jahre Zeit. Allerdings geht es dabei nur um die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Trusts, Stiftungen und Versicherungen. Das Bankgeheimnis für Steuerausländer selbst fällt konkret erst mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches. Dieser soll über einen internationalen OECD-Standard eingeführt werden. Das Bankgeheimnis für Ausländer in Österreich wird dann 2017 fallen.
Österreich und Luxemburg hatten sich seit 2008 gegen die Erweiterung der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie und damit gegen einen Übergang zum automatischen Informationsaustausch quer gelegt.
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