Wirbel um FIFA-Chef
Verdächtige Zahlungen – Droht Infantino neuer Ärger?
Der europäische Fußball-Verband UEFA rollt Vorgänge aus der Vergangenheit auf und will laut Medienberichten ein internes Ermittlungsverfahren einleiten. Im Zentrum stehen verdächtige Zahlungen an eine enge Mitarbeiterin von FIFA-Chef Gianni Infantino aus dessen Zeit als UEFA-Generalsekretär Ende 2011. Das berichtet der britische "Telegraph" online. Die UEFA bestätigte laut "Bild" auf Anfrage Geldleistungen, darunter eine sechsstellige Summe und die Finanzierung eines MBA-Studiums an einer Business School in Höhe von rund 45.000 Pfund pro Jahr.
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Aufstieg und Fragen
Die betreffende ehemalige Mitarbeiterin hatte während ihrer gemeinsamen Zeit mit Infantino einen auffälligen Karrieresprung gemacht und eine deutlich besser bezahlte Führungsposition erreicht. Ihr Gehalt soll um rund 30 Prozent auf etwa 160.000 Schweizer Franken gestiegen sein. Die "Bild" schreibt jetzt, dass dieser Umstand die Frage aufwerfe: "Handelte es sich um eine unangemessene Beziehung zwischen Infantino und der Mitarbeiterin?"
Bereits damals soll der rasche Aufstieg innerhalb der UEFA Fragen ausgelöst haben. Der damalige UEFA-Präsident und Ceferin-Vorgänger, Michel Platini (71) soll Infantino, laut einem Insider, zur Rede gestellt und ihn vor die Wahl – sinngemäß "sie oder du" – gestellt haben, woraufhin die Mitarbeiterin ausschied.
Interne Unruhe in Nyon
Die nun bekannt gewordenen Vorgänge sorgen laut "Bild" für erhebliche Unruhe in der UEFA-Zentrale im schweizerischen Nyon. Auch UEFA-Präsident Aleksander Čeferin rückt in den Fokus, da nun geklärt werden soll, was er über die Zahlungen wusste.
Die UEFA betonte, dass die heutigen Personalregeln seit 2016 verschärft wurden und denen einer modernen Organisation entsprechen.
Die FIFA und Infantino weisen jegliches Fehlverhalten zurück und betonen, dass sämtliche Maßnahmen von den zuständigen Führungskräften genehmigt wurden.
In der Stellungnahme der FIFA heißt es laut "Bild": "Jede Andeutung unangemessenen Verhaltens oder eines Verstoßes gegen Statuten oder Vorschriften ist verleumderisch."
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