Regierung einig

Social-Media-Verbot: Plattformen droht Milliardenstrafe

Ein Mann spricht lächelnd bei einer Pressekonferenz vor Mikrofonen und Monitoren.
© APA/ROLAND SCHLAGER
Die Regierung schickt den Gesetzesentwurf für das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in Begutachtung. Großen Plattformen droht bei Verstößen eine saftige Geldstrafe.
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"Mit unserem Gesetzesentwurf lösen wir ein Versprechen ein: an die Kinder in diesem Land und an ihre Eltern", verkündete Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) am Montag nach dem Sommerministerrat. Die Regierung schickt den Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in Begutachtung.

Damit ist Österreich "eines der ersten Länder in Europa, das Kindern unter 14 Jahren klaren gesetzlichen Schutz vor den Gefahren sozialer Medien geben wird", so Pröll. Die Plattformen hätten lange genug Zeit gehabt, "selbst Verantwortung zu übernehmen". Das sei aber nicht geschehen, erklärte der Staatssekretär. Der Entwurf geht nun gleichzeitig auch an die EU-Kommission für die Notifizierung.

Jedes vierte Kind zeigt Sucht-Symptome

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigen auch aktuelle Studien: Jedes vierte Kind zeigt demnach suchtähnliche Symptome; fast die Hälfte der 13- bis 17-Jährigen nutzen ihr Gerät nahezu ununterbrochen.

Im Visier des Social-Media-Verbot stehen jedenfalls nicht die Plattformen an sich, sondern suchtfördernde Algorithmen und Funktionen: Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, endloses Scrollen oder automatische Wiedergaben.

Aktuell zählen jedenfalls TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat dazu. Den Plattformen steht es aber frei, kindgerechte Bereiche anzubieten. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht betroffen.

So läuft der Datenschutz

Für die Altersverifizierung will die Regierung auf "modernste Technologie" setzen, so Pröll. "Mittels Zero-Knowledge-Proof-Verfahren wird ausschließlich bestätigt, ob jemand das Mindestalter erreicht hat – ein einfaches Ja oder Nein. Kein Name, kein Geburtsdatum, keine sensiblen Daten landen bei den Plattformen.“, betonte der ÖVP-Politiker.

Die Altersverifikation basiert demnach auf dem "Double-Blind-Modell". Das heißt: Der Bereitsteller der Altersinformation weiß nicht, wo oder wann ein Nachweis verwendet wird, und umgekehrt erhält die Zielplattform nur die für die Prüfung erforderliche Information, also das Alter.

Die Altersverifikation erfolgt einmalig, wenn das Konto bei der Plattform angelegt wird. Bereits bestehende Konten müssen bei Inkrafttreten des Gesetzes überprüft werden. Wer die Plattform anonym nutzt, also ohne Konto, muss gegebenenfalls öfter das Alter verifizieren.

Milliarden-Strafen für große Tech-Firmen drohen

Bei den Strafen lässt sich die Regierung jedenfalls nicht Lumpen. Großen Plattformen droht bei Verstößen eine Geldstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten (!) Jahresumsatzes. Bei Firmen wie Google oder Meta ist man da im Milliarden-Bereich.

Das Gesetz schreibt übrigens nicht vor, welche Methode für den Altersnachweis verwendet werden muss. Eine Möglichkeit wird aber die ID Austria sein.

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