ANTIFA-CAMP
Peršmanhof: Polizei-Einsätze an Gedenkstätten mit Erlass besser geregelt
Ein Jahr nach dem umstrittenen Einsatz am Peršmanhof hat das Innenministerium für die Polizei einen Erlass zum Verhalten auf Gedenkstätten vorgelegt. Unter anderem wird darin festgehalten, dass "bei einem Einschreiten die historischen Ereignisse besonders zu berücksichtigen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung miteinzubeziehen sind". Außerdem wurde ein Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen nach dem Einsatz eingesetzten Analysekommission veröffentlicht.
Vierstündiger Großeinsatz
Am Montag (27. Juli) jährt sich der Einsatz zum ersten Mal. Der vierstündige Großeinsatz beim antifaschistischen Camp am Peršmanhof brachte Spannungen mit Slowenien. Grundlage für den Einsatz, an dem Beamte von Polizei, LSE und BFA, Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe (SIG), eine Diensthundeführerin sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, war der Verdacht von Verwaltungsübertretungen durch falsch aufgestellte Zelte. Besonders aus den Reihen der Kärntner Slowenen kam der Vorwurf, das Vorgehen sei überzogen und angesichts des geschichtsträchtigen Ortes unangemessen gewesen. Am 25. April 1945 war der Bauernhof, der heute eine Gedenkstätte und ein Museum ist, Schauplatz eines Nazi-Massakers an Kärntner Slowenen, darunter auch Kinder.
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Kontaktaufnahme mit Veranstalter
In dem Erlass wird auch festgehalten, dass vor einem Einschreiten an sensiblen Örtlichkeiten wie Gedenkstätten oder Erinnerungsorten "die gesetzlichen Zuständigkeiten, jedenfalls vor geplanten Einsätzen, eindeutig geklärt werden" müssen. Außerdem müssen alle vorbereitenden Schritte und durchgeführten Maßnahmen vollständig und transparent dokumentiert werden. Darüber hinaus sei eine "frühzeitige, strukturierte und dokumentierte Kontaktaufnahme mit Veranstalter*innen, Betreiber*innen oder Kuratorien der Gedenkstätte oder des Erinnerungsortes anzustreben".
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