Wegen Tierquälerei
Papageien ausgesetzt: 38-Jähriger muss vor Gericht
Vöcklabruck. Nach dem Aussetzen mehrerer tropischer Papageien im Bezirk Vöcklabruck muss sich ein 38-jähriger Mann aus dem Bezirk Wels-Land wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Prozess ist für den 9. November am Landesgericht Wels angesetzt. Von mindestens acht ausgesetzten Vögeln konnten sechs gerettet werden. Ein weiterer Papagei wurde inzwischen tot aufgefunden.
Der Fall hatte Anfang September für Aufsehen gesorgt. Der Beschuldigte soll die tropischen Vögel in einem Wald nahe Schlatt ausgesetzt und damit ihrem Schicksal überlassen haben. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörden hätten die Tiere unter den dortigen klimatischen Bedingungen nicht selbstständig überleben können.
Radfahrer entdeckte ausgesetzten Papagei
Bekannt wurde der Vorfall durch einen Radfahrer, der Anfang September während einer Tour einen Papagei in einem Gebüsch entdeckte. Er verständigte daraufhin die Tierrettung. In den darauffolgenden Tagen gelang es den Tierschützern, insgesamt sechs der ausgesetzten Vögel einzufangen und in Sicherheit zu bringen.
Die geretteten Papageien wurden gemeinsam bei einer Pflegeperson untergebracht. Nach Angaben der Tierschutz Initiative Innviertel haben sich die Tiere dort bislang gut erholt. Zwei weitere Papageien blieben zunächst verschwunden. Einer davon wurde zwar mehrfach gesichtet, konnte jedoch nicht eingefangen werden.
Siebter Papagei tot aufgefunden
In dieser Woche wurde nun einer der beiden vermissten Vögel tot entdeckt. Eine Frau fand den Papagei unter gemähtem Gras. Damit sind von den mindestens acht ausgesetzten Tieren sechs gerettet worden, eines ist gestorben. Der achte Papagei wird weiterhin vermisst. Die genauen Umstände des Todes wurden nicht bekannt gegeben.
Bis zu zwei Jahre Haft möglich
Der mutmaßliche Verantwortliche muss sich am 9. November wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Wels verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 38-Jährigen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Nach den vorliegenden Informationen soll der Mann bereits mehrfach vorbestraft sein und Verbindungen zur Drogenszene haben.
Laut Gericht läuft aufgrund früherer Verurteilungen derzeit noch eine Bewährungsfrist. Ob diese Vorstrafen im bevorstehenden Verfahren berücksichtigt werden, liegt in der Entscheidung des zuständigen Gerichts. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
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