Justiz-Entscheidung

Keine Entlassung: Josef Fritzl bleibt in Haft

Partys im Fritzl-Verlies
© oe24
Das juristische Tauziehen um eine vorzeitige Entlassung von Josef Fritzl ist vorerst entschieden: Das zuständige Gericht hat den mittlerweile dritten Antrag auf bedingte Entlassung des Inzest-Vaters von Amstetten abgelehnt. Damit zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der verurteilte Schwerverbrecher seine Strafe bis zu seinem Lebensende in der Justizanstalt verbüßen muss.
OE24 auf Google bevorzugen

Die Justiz begründete die abweisende Entscheidung im Wesentlichen mit dem Fehlen jeglicher sozialer Strukturen in Freiheit. Ein geordnetes Weiterleben außerhalb der Anstalt sei unter den gegebenen Umständen ausgeschlossen.

Fehlender "sozialer Empfangsraum" verhindert Freilassung

Für die Richter gab insbesondere die Frage der Betreuung nach einer allfälligen Entlassung den Ausschlag gegen den Antrag der Verteidigung. Die entscheidenden Punkte der gerichtlichen Ablehnung im Überblick:

  • Kein sozialer Empfangsraum: Es gibt draußen niemanden, der bereit oder in der Lage wäre, ihn nach einer Entlassung aufzunehmen, zu pflegen und zu betreuen.
  • Kein familiärer Rückhalt: Nach den unfassbaren Taten existiert keinerlei Kontakt oder Unterstützung durch Angehörige mehr.
  • Keine Lebensperspektive: Außerhalb der Gefängnismauern fehlt jedes gesicherte Umfeld und jede praktische Lebensgrundlage.
  • Versorgung in Haft gewährleistet: Nach Ansicht der Behörden ist er in der Krankenabteilung der Justizanstalt Stein im niederösterreichischen Krems medizinisch und pflegerisch bestens versorgt.

Aus Sicht des Gerichts überwiegen diese organisatorischen und gesellschaftlichen Hürden, weshalb eine Entlassung trotz veränderter gesundheitlicher Umstände nicht in Betracht kommt.

Verteidigerin Astrid Wagner will weiterkämpfen

Fritzls Rechtsanwältin Astrid Wagner hatte sich vehement und unter erheblichem persönlichem Risiko für eine Enthaftung eingesetzt. Im Zuge ihres Engagements war die Juristin nicht nur massiver öffentlicher Kritik ausgesetzt, sondern erhielt sogar Morddrohungen. Ungeachtet dessen hielt Wagner stets an ihrer Haltung fest: "Auch Josef Fritzl hat eine zweite Chance verdient."

Die Verteidigerin stützt sich dabei zentral auf das Gutachten der renommierten Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner. Die Sachverständige hatte festgestellt:

  • Fortschreitende Demenz: Bei dem Inhaftierten liegt eine Demenzerkrankung vor, die zu einer weitgehenden Zerstörung der ursprünglichen Persönlichkeit geführt hat.
  • Wegfall der Gefährlichkeit: Planbarkeit und sexueller Trieb seien vollständig weggebrochen, wodurch von ihm keine akute Gefahr mehr ausgehe.
  • Körperlicher Verfall: Aus dem einst als hochgefährlich eingestuften Täter sei längst ein schwer gezeichneter, pflegebedürftiger Greis geworden.

Trotz der dritten Niederlage vor Gericht will Wagner das Verfahren nicht auf sich beruhen lassen. Wie sie in ihrem Podcast "Plädoyer für Verbrecher" im Gespräch mit Kriminalreporter Michael Koch darlegte, plant sie für das Jahr 2027 einen neuerlichen Anlauf und will einen weiteren Antrag auf bedingte Entlassung einbringen.

Die schwersten Verbrechen der Kriminalgeschichte

Josef Fritzl gilt als einer der berüchtigtsten Täter der österreichischen Justizgeschichte. Er hatte seine eigene Tochter über einen Zeitraum von mehr als 24 Jahren in einem eigens errichteten Kellerverlies in Amstetten gefangen gehalten, sie systematisch gequält und mit ihr sieben Kinder gezeugt.

Juristisch nimmt der Fall eine historische Sonderstellung ein: Fritzl ist der bisher einzige Mensch in Österreich, der neben Mord durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und Blutschande auch wegen Sklaverei rechtskräftig verurteilt worden ist. Angesichts seines schlechten Allgemeinzustands und der behördlichen Haltung schwinden die Chancen der Verteidigung jedoch zusehends, dass er das Gefängnis in Stein jemals wieder lebend verlassen wird.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden