Laut Auswertung

Das waren die größten Urlaubs-Aufreger 2026

Frau sitzt gelangweilt am Flughafen mit Koffer und Pass und wartet auf ihren Flug.
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Für viele Urlauber lief die Reise 2026 nicht wie geplant. Eine Auswertung der Arbeiterkammer zeigt, worüber sich Reisende im Sommer besonders häufig beschwerten und welche Unternehmen dabei auffielen.
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Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch manchmal beginnt der Ärger schon am Flughafen. Geänderte Abflugzeiten, zusätzliche Gebühren oder eine Unterkunft, die ganz anders aussieht als auf den Buchungsfotos: Auch im Sommer 2026 hatten viele Reisende Grund zur Beschwerde.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) insgesamt 544 Reisebeschwerden ausgewertet, die zwischen Anfang Juli und Ende August eingegangen sind. Das Ergebnis zeigt deutlich, wo es besonders häufig Probleme gab.

1. Flugreisen: Wenn der Urlaub schon am Flughafen nervt

Menschen stehen am Flughafen in einer Schlange mit Koffern zum Check-in.
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Flüge waren der mit Abstand häufigste Grund für Beschwerden. 45 Prozent der ausgewerteten Fälle betrafen Flugreisen. Dabei ging es besonders oft um Änderungen bei den Flugzeiten oder der Fluglinie. Auch zusätzliche Gebühren sorgten für Unmut.

Besonders häufig fiel dabei der Name Ryanair. Rund 30 Prozent der Flugbeschwerden betrafen Zusatzgebühren der Billigfluglinie. Bestimmte Gebühren hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) nachträglich für unzulässig erklärt. Betroffene können diese unter den entsprechenden Voraussetzungen zurückfordern.

Doch auch beim Gepäck lief nicht immer alles nach Plan: 15 Prozent der Flugbeschwerden betrafen Gepäckprobleme. In neun Prozent ging es um annullierte Flüge, in sechs Prozent um Verspätungen.

2. Schimmel statt Meerblick: Die Unterkunft enttäuschte

Ein Mann und eine Frau mit Koffern stehen vor einem leeren, unvollendeten Pool.
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Auf Platz zwei landeten Probleme mit der Unterkunft. Rund 20 Prozent der Beschwerden drehten sich um Ferienquartiere, die nicht den Erwartungen entsprachen.

Was online nach einem traumhaften Urlaubsdomizil aussah, entpuppte sich vor Ort teilweise als Enttäuschung. Die gemeldeten Mängel reichten von mangelnder Sauberkeit über Schimmel und Ungeziefer bis hin zu einem fehlenden Meerblick.

Gerade bei Onlinebuchungen können Bilder und Beschreibungen die Erwartungen hochschrauben. Entspricht das Zimmer dann nicht der vereinbarten Leistung, ist der Ärger groß – vor allem, wenn sich vor Ort keine rasche Lösung finden lässt.

3. Mietwagen, Bahn und Bus: Plötzlich wird es teurer

Frau sitzt gestresst im Auto und schaut mit verärgerter Miene aus dem Fenster.
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Auch bei anderen Verkehrsmitteln gab es einiges zu beanstanden. Rund zwölf Prozent der Beschwerden betrafen Mietwagen sowie Bahn-, Bus- und Schiffsreisen.

Ein großes Ärgernis waren unerwartete Zusatzkosten. Dazu zählten beispielsweise unklare Gebühren rund um Mietwagen oder zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Mautgebühren. Auch angebliche Schäden am Mietauto führten zu Beschwerden. Wer ein Fahrzeug ausleiht, sollte deshalb den Zustand bei der Übernahme und Rückgabe sorgfältig dokumentieren.

4. Ärger mit Online-Buchungsportalen

Ein Mann und eine Frau sitzen mit Gepäck vor einer Tür und streiten im Urlaub.
. © Getty Images

Nicht immer lag das Problem direkt bei der Fluglinie oder der Unterkunft. Auch Online-Vermittlungsportale sorgten für Beschwerden. Rund zehn Prozent der ausgewerteten Fälle entfielen auf diesen Bereich.

Genannt wurden unter anderem fehlerhafte Informationen, unerwünschte Prime-Mitgliedschaften bei Opodo und Schwierigkeiten bei der Rückerstattung von Reisekosten. Wer online bucht, sollte deshalb genau prüfen, welche Leistungen enthalten sind, ob zusätzliche Abos abgeschlossen werden und welche Stornierungsbedingungen gelten.

Bei den negativen Nennungen in der AK-Auswertung lag Ryanair mit 191 Erwähnungen vorne. Dahinter folgten Booking.com mit 70 und Opodo mit 24 Nennungen. Diese Zahlen zeigen, welche Anbieter in den ausgewerteten Beschwerden häufig vorkamen, sie sind allerdings keine allgemeine Bewertung der Unternehmen.

Was kannst du tun, wenn im Urlaub etwas schiefläuft?

Wenn Flug, Hotel oder Mietwagen nicht den Vereinbarungen entsprechen, solltest du nicht einfach alles hinnehmen. Die Arbeiterkammer empfiehlt, Mängel möglichst direkt vor Ort zu melden und zu dokumentieren. Fotos, Videos, Buchungsbestätigungen und schriftliche Nachrichten können später wichtig sein.

  • Mängel festhalten: Fotografiere beispielsweise Schimmel, Schäden oder eine deutlich abweichende Unterkunft.
  • Beschwerde vor Ort einreichen: Wende dich möglichst früh an den Reiseveranstalter, die Unterkunft oder den zuständigen Anbieter und verlange eine Lösung.
  • Ansprüche nach der Reise geltend machen: Wenn das Problem nicht behoben wurde, kannst du deine Forderungen schriftlich einreichen. Die AK stellt dafür kostenlose Musterbriefe zur Verfügung.
  • Nicht vorschnell einen Gutschein akzeptieren: Prüfe, welche Ansprüche dir zustehen. Bei berechtigten Preisminderungen für Pauschalreisen verweist die AK auf die Frankfurter Tabelle als Orientierung.
  • Belege aufbewahren: Sammle Rechnungen, zusätzliche Ausgaben und die gesamte Kommunikation.

Bei Pauschalreisen ist in der Regel der Reiseveranstalter die erste Anlaufstelle für Mängel. Bei bestimmten Flugproblemen, etwa Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung, kann hingegen die ausführende Fluglinie zuständig sein. Welcher Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Fall ab.

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