Erfolg vor Gericht
14.000 Euro & Pension mit 57! Riesen-Sieg für Arbeiter
Der Mann hat 27 Jahre lang in einem Industriebetrieb gearbeitet und war dabei auch nachts sowie dauerhaft starkem Lärm ausgesetzt. Sein Arbeitgeber hatte laut AK Liezen diese Zeiten der Nachtschwerarbeit jedoch nicht gemeldet und keine entsprechenden Beiträge bezahlt. Eine Juristin der Arbeiterkammer beantragte daraufhin zusätzlich zu den bereits anerkannten Schwerarbeitsmonaten die Anerkennung dieser speziellen Arbeitszeiten.
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Klage wegen extremer Lärmbelastung
Obwohl der erste Bescheid noch negativ ausfiel, ließ die Vertretung nicht locker. Ein von der Behörde beizuziehender Sachverständiger bestätigte schließlich die extreme Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Daraufhin entschied das Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Arbeiters aus der Steiermark.
Erfolg bringt Tausende Euro Nachzahlung
Durch das Urteil erhält der Maschinenbediener nun eine Nachzahlung in der Höhe von 14.000 Euro. Zudem bekommt er die Möglichkeit, mit 57 Jahren ein Sonderruhegeld zu beziehen und somit in den Ruhestand zu wechseln.
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Auch Kolleg:innen profitieren von Urteil
Von dem gerichtlichen Erfolg profitiert nicht nur der betroffene Mann selbst. Auch für weitere Kolleg:innen aus dem Industriebetrieb wurden die entsprechenden Nachtschwerarbeitsbeiträge im Nachhinein eingezahlt.
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